Klage wegen Illingens Bürgermeister Armin König Ausschuss beschäftigt sich mit Anfechtung der Landtagswahl im Saarland

Saarbrücken/Illingen · Mehr als drei Monate nach der Landtagswahl vom 27. März wird sich der zuständige Landtagsausschuss für Justiz-, Rechts- und Verfassungsfragen sowie Wahlprüfung voraussichtlich am 4. Juli erstmals mit der Anfechtung des Urnenganges aus dem Umfeld der Saar-Grünen beschäftigen.

 Mehr als drei Monate nach der Landtagswahl vom 27. März wird sich der zuständige Landtagsausschuss für Justiz-, Rechts- und Verfassungsfragen sowie Wahlprüfung voraussichtlich am 4. Juli erstmals mit der Anfechtung des Urnenganges aus dem Umfeld der Saar-Grünen beschäftigen.

Mehr als drei Monate nach der Landtagswahl vom 27. März wird sich der zuständige Landtagsausschuss für Justiz-, Rechts- und Verfassungsfragen sowie Wahlprüfung voraussichtlich am 4. Juli erstmals mit der Anfechtung des Urnenganges aus dem Umfeld der Saar-Grünen beschäftigen.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Insgesamt neun Wahlberechtigte haben – wie berichtet – über einen bekannten Saarbrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht beantragt, die Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholung anzuordnen. Die Grünen waren bekanntlich denkbar knapp mit 4,99 Prozent der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Es fehlten 23 Stimmen für den Einzug in das Parlament.