Evangelisches Stadtkrankenhaus Saarbrücken Arbeitskammer: Kreuznacher Diakonie hat Mitarbeiter zu Aufhebungsverträgen gezwungen

Saarbrücken · Im vergangenen Jahr hat die Kreuznacher Diakonie die Schließung des Evangelischen Stadtkrankenhauses bekannt gegeben. Jetzt erhebt die Arbeitskammer des Saarlandes schwere Vorwürfe gegen die kirchliche Stiftung. Sie soll Mitarbeiter zu Aufhebungsverträgen genötigt haben. Das Stiftung nimmt Stellung.

 Die Stiftung Kreuznacher Diakonie soll laut der Arbeitskammer des Saarlandes Mitarbeiter des Evangelischen Stadtkrankenhauses in Saarbrücken zu Aufhebungsverträgen gezwungen haben. Diese weist die Kritik zurück.

Die Stiftung Kreuznacher Diakonie soll laut der Arbeitskammer des Saarlandes Mitarbeiter des Evangelischen Stadtkrankenhauses in Saarbrücken zu Aufhebungsverträgen gezwungen haben. Diese weist die Kritik zurück.

Foto: BeckerBredel

Die kirchliche Stiftung Kreuznacher Diakonie (Skd) hatte im September 2022 angekündigt, das Evangelische Stadtkrankenhaus (EVK) in Saarbrücken zu schließen. Zur Begründung wurde auf Defizite in Millionenhöhe verwiesen. Seit dem 10. März werden Patienten nicht mehr stationär behandelt. Viele Angestellte hätten neue Stellen gefunden, erklärte die Kreuznacher Diakonie.

Die Arbeitskammer des Saarlandes erhebt jedoch schwere Vorwürfe an der Vorgehensweise der SKd. Laut der Arbeitskammer versucht die SKd derzeit im Zuge der Schließung des EVK, Mitarbeiter zum Abschluss von Aufhebungsverträgen mit teilweise existenzbedrohenden Nachteilen beim Bezug von Sozialleistungen zu nötigen.

Arbeitskammer Saarland: Aufhebungsverträge bringen Nachteile mit sich

Die Arbeitskammer des Saarlandes rät von der Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen ab. Diese seien zwar unproblematisch bei denjenigen, die sofort eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben. Aber in Fällen, in denen zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen eine Phase der Arbeitslosigkeit drohe, sei eine Unterzeichnung mit Nachteilen verbunden – etwa dem Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder der Notwendigkeit, eine Krankenversicherung abschließen zu müssen.

„Aus völlig unerklärlichen Gründen stellt sich die Stiftung Kreuznacher Diakonie aber auf den Standpunkt, den Verlust des Arbeitsplatzes nicht durch die von ihr ausgesprochenen Änderungskündigungen verursacht zu haben“, erklärte die Arbeitnehmervertretung. „Die Stiftung unterstellt im Falle einer Weigerung, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, sogar eine Eigenkündigung der Mitarbeiter.“ Dadurch würden Betroffene zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten.

„Für uns erklärt sich auch nicht, warum die Stiftung auf Aufhebungsverträgen besteht und nicht ordnungsgemäß kündigt und die vorgesehene Abfindung per Abwicklungsvertrag regelt“, sagte die Hauptgeschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, Beatrice Zeiger. Die Fälle in der Beratungsabteilung der Arbeitskammer häuften sich. „Wir empfehlen, gegen das Vorgehen der Kreuznacher Diakonie unter Umständen sogar zu klagen“, erklärte Zeiger.

Diakonie weist Vorwürfe der Arbeitskammer zurück

Die Stiftung Kreuznacher Diakonie (Skd) hat Vorwürfe zu ihrem Umgang mit Beschäftigten im Zuge einer Krankenhausschließung zurückgewiesen. „Die Skd hat keine Mitarbeitenden zum Abschluss von Aufhebungsverträgen genötigt oder gezwungen“, erklärte eine Sprecherin am Montagabend auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Sie widersprach damit Kritik der Arbeitskammer des Saarlandes, Beschäftigte, die nicht an weit entfernte Standorte wechseln wollten, seien zu Aufhebungsverträgen gedrängt worden.„Wir weisen die Vorwürfe der Arbeitskammer des Saarlandes gegen die Skd in vollem Umfang zurück“, erklärte die Sprecherin der Kreuznacher Diakonie.

Anfang März hatte das Diakonie-Unternehmen erklärt: „Die ambulante Versorgung in den Medizinischen Versorgungszentren am EVK ist nach wie vor und über den 31. März 2023 hinaus wie gewohnt gewährleistet.“ Das gelte ebenso für die Arbeit des Hospizes.

Zurzeit läuft auch ein Streit mit der evangelischen Kirchengemeinde St. Johann. Sie fordert das Gelände des Stadtkrankenhauses zurück, weil sie dort eine diakonische Einrichtung zur Krankenversorgung garantieren will.

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