Streit über Geldforderung an die Saarbahn Kritik an Frankreichs Schienenrechnung

Saarbrücken · Die Gebührenerhöhung für die Saarbahn kommt schlecht an. Der Interregionale Parlamentarier-Rat ist ebenso dagegen wie der Verein Plattform Mobilität und die Saarbrücker AfD-Stadtratsfraktion.

 Die Saarbahn GmbH soll für die Nutzung von 800 Metern Schienenstrang in Frankreich rückwirkend ab 2019 pro Jahr 168 000 Euro bezahlen. Fast doppelt so viel wie bislang. Solche Preiserhöhungen gefährdeten schon wiederholt die Verbindung von und nach Saargemünd.

Die Saarbahn GmbH soll für die Nutzung von 800 Metern Schienenstrang in Frankreich rückwirkend ab 2019 pro Jahr 168 000 Euro bezahlen. Fast doppelt so viel wie bislang. Solche Preiserhöhungen gefährdeten schon wiederholt die Verbindung von und nach Saargemünd.

Foto: Rich Serra

Die Saarbahn soll 168 000 Euro pro Jahr dafür zahlen, dass sie zur Fahrt nach und von Saargemünd 800 Meter französischen Schienenstrang nutzt. Fast doppelt so viel wie bisher. Und sogar rückwirkend für 2019 (SZ vom Samstag). Das kommt nicht gut an.

Sozialdemokratin Isolde Ries, Landtagsvizepräsidentin und Vorsitzende der Verkehrskommission im Interregionalen Parlamentarier-Rat (IPR), fordert, das Problem nicht nur jetzt, sondern dauerhaft zu lösen.

Darum kümmern sollte sich, geht es nach Ries, der neue IPR-Präsident Jean Rottner. Er ist zugleich Präsident des Regionalrates Grand Est. „Wir können uns nicht alle Jahre wieder mit dieser Frage herumschlagen, ohne Schaden in unserer Beziehung zu erleiden“, schreibt Ries. Grenzüberschreitender Verkehr, auch und besonders auf der Schiene, sei die Grundvoraussetzung für das Zusammenwachsen und gegenseitige Kennenlernen innerhalb der Großregion. Dieses Zusammenwachsen dürfe nicht beschädigt werden.

„Im Gegenteil, es ist zu bewahren und muss erweitert werden“, fordert Ries.  Und ergänzt: „Aber auch Oberbürgermeister Uwe Conradt ist hier dringend gefordert. Als Präsident des Euro-Distrikts SaarMoselle muss er die Werkzeuge des Aachener Vertrags nutzen, um die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern und alle Verbindungen besser miteinander zu verknüpfen. Dazu darf er die bilateralen Gespräche auf regionaler und nationaler Ebene nicht abreißen lassen.“

Am 15. Januar wird Ries eine Resolution der Kommission Verkehr und Kommunikation in den Ständigen Ausschuss des IPR einbringen. Diese Resolution fordert, dass der neue IPR-Präsident Jean Rottner mit den Akteuren der Saarbahn und der französischen Staatsbahn SNCF spricht. Ziel sei eine dauerhafte und verlässliche Personennahverkehrslinie zwischen Saarbrücken und Saargemünd.

Mit dieser Resolution beschäftigt sich der Interregionale Parlamentarier-Rat in seinem Plenum am 5. Februar bei der Übergabe der saarländischen IPR Präsidentschaft an Grand Est.

Als einen „eklatanten Verstoß gegen die gut nachbarschaftlichen Verhältnisse zwischen dem Saarland und der Region Grand Est“ bewertet die Saarbrücker AfD-Stadtratsfraktion die deutliche Erhöhung der Schienen-Nutzungsgebühr.

Dieser Akt stehe in einem krassen Widerspruch zum Elysée-Vertrag. Die AfD-Fraktion fordert, der saarländische Ministerpräsident müsse „Klartext“ mit der französischen Seite sprechen und ebenso Kritik üben, wie er sich das gegenüber Luxemburg wegen dessen „Coronastrategie“ angemaßt habe. Die Saarbahn könne es sich nicht leisten, für 800 Meter Trasse 168 000 Euro zu zahlen. Saargemünd werde dann nicht mehr angefahren, befürchtet die AfD-Fraktion.

Weitere Kritik an der Gebührenerhöhung kommt von Erhard Pitzius, dem Vorsitzenden des Vereins Plattform Mobilität SaarLorLux. Über die Höhe der Gebühren lasse sich trefflich streiten, aber wichtiger sei doch, wer sie bezahlen soll. Außerdem entstehen diese hohen Gebühren nach Pitzius’ Ansicht auch durch die hohe Zahl der Fahrten im Halbstundentakt.

Die Saarbahn sei zwischen Brebach und Saargemünd gemäß der Eisenbahnbetriebsordnung keine Straßenbahn, sondern eine Eisenbahn. Dafür seien der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und das Ministerium für Verkehr zuständig, auch was Bestellung und Bezahlung betrifft. Also müssten grundsätzlich der ZPS und das Ministerium die Verkehre bestellen und aus den vom Bund übertragenen „Regionalisierungsmitteln“ bezahlen. Bleibe die Frage, in welchem Umfang das Ministerium Verkehre auf der Bahnstrecke Brebach-Saargemünd bestellt hat. Zumindest müsse ein Stundentakt bestellt worden sein. Nun ende eigentlich die Zuständigkeit von Ministerium und Zweckverband an der Grenze. Das hindere das Ministerium aber nicht daran, zumindest einen Stundentakt zwischen Bundesgrenze und Saargemünd zu finanzieren. Dafür habe das Land dank der Regionalisierungsmittel genug Geld.

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