Streit über Geldforderung an die Saarbahn Frankreichs Schienen-Rechnung stößt auf Kritik

Saarbrücken · Verein Plattform Mobilität und AfD-Stadtratsfraktion verurteilen erhöhte Gebühren-Forderung an die Saarbahn GmbH.

 Preisaufschläge für die Nutzung von 800 Metern Schienenstrang in Frankreich haben die Saarbahn-Verbindung nach Saargemünd schon wiederholt gefährdet. Auch die jüngste Erhöhung von 92 000 auf 168 000 Euro löst heftigen Widerspruch aus.

Preisaufschläge für die Nutzung von 800 Metern Schienenstrang in Frankreich haben die Saarbahn-Verbindung nach Saargemünd schon wiederholt gefährdet. Auch die jüngste Erhöhung von 92 000 auf 168 000 Euro löst heftigen Widerspruch aus.

Foto: BeckerBredel

Die Saarbahn soll 168 000 Euro pro Jahr dafür zahlen, dass sie für die Fahrt nach Saargemünd 800 Meter französischen Schienenstrang nutzt. Fast doppelt so viel wie bisher. Und sogar rückwirkend für 2019 (SZ vom Samstag). Das stößt auf heftige Kritik. Als einen „eklatanten Verstoß gegen die gut nachbarschaftlichen Verhältnisse zwischen dem Saarland und der Region Grand-Est“ bewertet die Saarbrücker AfD-Stadtratsfraktion die deutliche Erhöhung der Gebühr.

Dieser Akt stehe in einem krassen Widerspruch zum Elysée-Vertrag. Die AfD-Fraktion fordert, der saarländische Ministerpräsident müsse „Klartext“ mit der französischen Seite sprechen und ebenso Kritik üben, wie er sich das gegenüber Luxemburg wegen dessen „Coronastrategie“ angemaßt habe. Die Saarbahn könne es sich nicht leisten, für 800 Meter Trasse 168 000 Euro zu zahlen. Saargemünd werde dann nicht mehr angefahren, befürchtet die AfD-Fraktion.

Weitere Kritik an der Gebührenerhöhung kommt von Erhard Pitzius, dem Vorsitzenden des Vereins Plattform Mobilität SaarLorLux. Über die Höhe der Gebühren lasse sich trefflich streiten, aber wichtiger sei doch, wer sie bezahlen sollte. Außerdem entstehen diese hohen Gebühren nach Pitzius’ Ansicht auch durch die hohe Zahl der Fahrten im Halbstundentakt. Die Saarbahn sei zwischen Brebach und Saargemünd gemäß der Eisenbahnbetriebsordnung keine Straßenbahn, sondern eine Eisenbahn. Dafür seien der Zweckverband Personennahverkehr Saarland  und das Ministerium für Verkehr zuständig, auch was Bestellung und Bezahlung betrifft. Also müssten grundsätzlich der ZPS/MWAEV die Verkehre bestellen und aus den vom Bund übertragenen „Regionalisierungsmitteln“ bezahlen. Bleibe die Frage, in welchem Umfang das Ministerium Verkehre auf der Bahnstrecke Brebach -Saargemünd bestellt hat. Zumindest müsse ein Stundentakt bestellt worden sein. Nun ende eigentlich die Zuständigkeit von Ministerium und Zweckverband an der Grenze. Das hindere das Ministerium aber nicht daran, zumindest einen Stundentakt zwischen Bundesgrenze und Saargemünd zu finanzieren. Dafür habe das Land dank der Regionalisierungsmittel genug Geld.

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