Covid-19-Pandemie Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Saarland

Saarbrücken · Die saarländische Landesregierung hat die Verschärfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verlängert. Was jetzt gilt:

 Polizisten kontrollieren in einer Fußgängerzone die Einhaltung der Maskenpflicht.

Polizisten kontrollieren in einer Fußgängerzone die Einhaltung der Maskenpflicht.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die neue Corona-Verordnung im Saarland ist am Sonntag, den 29. November 2020, in Kraft getreten. „Die Anfang November getroffenen verschärfenden Maßnahmen haben die Infektionskurve leicht abgeflacht. Die Zahlen steigen nicht mehr exponentiell, sind aber weiterhin täglich auf einem hohen Niveau“, erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). „Deshalb hat sich die saarländische Landesregierung dazu entschieden, die verschärfenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, in Anlehnung an den Beschluss des Bundes, zu verlängern sowie in einzelnen Punkten weiter zu verschärfen.“ Was jetzt im Saarland gilt:

Bestandteil der neuen Corona-Verordung ist die Ausweitung der Maskenpflicht. Mit Inkrafttreten muss auch vor Ladelokalen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem wird es eine generelle Maskenpflicht für geschlossene Räume, die öffentlich oder im Rahmen des Kundenverkehrs zugänglich sind, geben. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes solange der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Ein wichtiger Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Personenbegrenzung von Treffen im öffentlichen Räum. Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts sowie Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises umfasst, maximal jedoch fünf Personen. Im privaten Raum ist der Aufenthalt weiterhin auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises von bis zu fünf Personen, begrenzt. Zum (weiteren) Haushalt oder dem familiären Bezugskreis gehörende Kinder bis 14 Jahre sind bei den beschriebenen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Zudem wurden die Betretungsbeschränkungen für Einrichtungen, Anlagen und Betriebe angepasst: Bei einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ist eine Person pro 10 Quadratmeter zulässig, bei Geschäften mit einer Fläche von über 800 Quadratmetern eine Person pro 20 Quadratmeter. Von dieser Regelung sind Gottesdienste ausgenommen.

Die Ortspolizeibehörden werden im Rahmen der Verordnung außerdem dazu ermächtigt, das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen. Öffentliche Feuerwerke werden außerdem verboten. Die weiteren verschärfenden Maßnahmen wie Betriebsuntersagungen, mit Ausnahme von körpernahen Dienstleistungen unter Einhaltung der Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, Regelungen zu Betretung von Krankenhäusern etc. bleiben unverändert bestehen.

Anmerkung der Redaktion: In der ersten veröffentlichen Version dieses Artikels hieß es, die neuen Corona-Regeln im Saarland würden bereits ab Samstag, den 28. November, gelten. Dies war ein Versehen des saarländischen Gesundheitsministeriums.

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