Haftbefehl und Anklage 35-jähriger Saarbrücker wegen Corona-Betrugs hinter Gittern

Saarbrücken · Mit Scheinfirmen hat ein 35 Jahre alter Saarbrücker sich in Niederbayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen staatliche Corona-Hilfen erschlichen. Seit drei Tagen sitzt er wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

 Ein 35-jähriger Mann aus Saarbrücken hat sich staatliche Corona-Hilfen erschlichen und sitzt nun wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Ein 35-jähriger Mann aus Saarbrücken hat sich staatliche Corona-Hilfen erschlichen und sitzt nun wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Gelegenheit macht Betrüger! Die staatlichen Corona-Soforthilfen für in Not geratene Kleinstunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige aus den Kassen von Bund und Ländern bot offensichtlich vielen mutmaßlichen Betrügern die Chance, schnell Kasse zu machen. Maximal 9000 Euro zahlten die Behörden pro Antrag aus.

Ein 35 Jahre alter Saarbrücker sitzt jetzt wegen Verdachts des Subventionsbetrugs hinter Gittern. Beamte des Dezernats für Wirtschafts- und Vermögenkriminalität des Landespolizeipräsidiums nahmen den Mann am Dienstag dieser Woche fest. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an.

Nach Angaben von Pressestaatsanwalt Mario Krah wurde von dem Amtsgericht auch der Umstand berücksichtigt, dass der 35-Jährige „wegen des Ausnutzens der größten Krise der Nachkriegszeit eine Freiheitsstrafe zu erwarten habe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne“.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage wegen Subventionsbetrugs in drei Fällen zum Schöffengericht am Saarbrücker Amtsgericht erhoben. Der Mann ist geständig.

Ihm wird zur Last gelegt, von Saarbrücken aus im April bei der Bezirksregierung Arnsberg (Nordrhein-Westfalen), bei der Regierung von Niederbayern in Landshut sowie bei der Investitionsbank Berlin jeweils Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige von je 9000 Euro beantragt und erhalten zu haben. Dabei soll er wahrheitswidrig angegeben haben, in den jeweiligen Bezirken unternehmerisch tätig zu sein. Es handelte sich dabei aber um Scheinfirmen. Den Gesamtschaden zu Lasten der Staatskasse beziffert die Staatsanwaltschaft auf 27 000 Euro.

Aufgeflogen ist der Saarbrücker durch Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken. Sie riefen die Wirtschaftskriminalisten auf den Plan.

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