Sechs Verstöße gegen Pandemie-Verordnung festgestellt 28 Corona-Kontrollen im Sex-Gewerbe seit August

Saarbrücken · (jos)Nachdem im Saarland das strikte Prostitutionsverbot zur Vermeidung von Corona-Infektionen Anfang August wieder aufgehoben wurde, ist die Einhaltung der Corona-Vorschriften in Prostitutionsstätten bis dato 28 Mal kontrolliert worden.

Demnach wurden in knapp drei Monaten durchschnittlich mehr als zwei Sex-Gewerbestätten pro Woche kontrolliert. Das geht aus einer Anfrage unserer Zeitung bei der Polizei und dem Regionalverband Saarbrücken, der saarlandweite Kontrollbehörde für Prostitutionsstätten ist, hervor. Dabei wurden sechs Verstöße gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie drei gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Die Verstöße seien mit Bußgeldern beziehungsweise mit der Einleitung von Strafverfahren geahndet worden. Mitarbeiter des Regionalverbands hatten gemeinsam mit der Polizei insgesamt 15 Prostitutionsstätten kontrolliert. Die Polizei selbst kontrollierte unabhängig davon noch einmal 13 Etablissements.

Die Corona-Verordnung des Landes erlaubte aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts seit Anfang August wieder Prostitution in sogenannten Prostitutionsstätten (gemeint sind damit sowohl Bordelle als auch Terminwohnungen). Betreiber der genannten Einrichtungen konnten unter Einhaltung der Regelungen wieder öffnen, ohne dass eine gesonderte Genehmigung hierzu erforderlich war. Vorgeschrieben war die Einhaltung von Hygiene-Konzepten sowie die Gewährleistung einer Kontakt-Nachverfolgung. Seit diesem Montag gilt nun wieder ein striktes Prostitutionsverbot.

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