Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist Kurz vor Ende der Frist immer mehr Klagen gegen Grubenflutung im Saarland

Saarbrücken · Nahezu bis zum letztmöglichen Termin gingen beim Oberverwaltungsgericht Klagen gegen die Grubenflutung im Saarland ein. Wie es jetzt weitergeht und wann frühestens mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

 Die Grubenflutung im Saarland ist stark umstritten. Allein 13 Städte und Gemeinden haben Klagen eingereicht. Betroffen von der Teilflutung auf minus 320 Meter wäre ein Gebiet mit rund 600 000 Einwohnern.

Die Grubenflutung im Saarland ist stark umstritten. Allein 13 Städte und Gemeinden haben Klagen eingereicht. Betroffen von der Teilflutung auf minus 320 Meter wäre ein Gebiet mit rund 600 000 Einwohnern.

Foto: Ruppenthal

An diesem Mittwoch läuft die Klagefrist gegen den vom Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg in ehemaligen Bergwerken ab. Dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis lagen am Dienstag (19. Oktober) insgesamt 18 Klagen von 30 Klägern vor. Teilweise gibt es bei einem Verfahren mehrere Kläger. In 13 Fällen haben Städte und Kommunen geklagt. Dies sind Saarbrücken, Saarlouis, St. Ingbert, Lebach, Dillingen, Heusweiler, Schmelz, Friedrichsthal, Schiffweiler, Wallerfangen, Saarwellingen, Nalbach und Schwalbach. Aber auch Stadtwerke oder Zweckverbände haben sich den Klagen angeschlossen. Zudem gibt es eine gemeinsame Klage der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH gegen die Flutungspläne. Ferner haben vier Privatpersonen aus Schiffweiler, Heusweiler und Saarwellingen Klagen eingereicht.