Angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen Verbraucherzentrale im Saarland warnt vor dubiosem Inkasso-Unternehmen

Saarbrücken · Schreiben mit angeblicher Anmeldung für ein Gewinnspiel sind derzeit im Umlauf. Die Verbraucherzentrale rät: Nicht bezahlen und Widerspruch einlegen.

Saarbrücken: Verbraucherzentrale warnt vor dubiosem Inkasso-Unternehmen​
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wenn Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen für sie einzuziehen, dann spricht man von Inkasso. Doch dort geht nicht immer alles so zu, wie es sein sollte. Viele Kriminelle versuchen, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Derzeit erhalten die Verbraucherzentralen massenweise Anfragen zu einem Forderungsschreiben der „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen. Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit „Vorgerichtliche Mahnung“. Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Formular kann allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden.