Berufspendler Steuer-Lösung für Grenzgänger nach Luxemburg

Saarbrücken/Luxemburg · Berufspendler nach Luxemburg, die wegen des Coronavirus im Homeoffice arbeiten, müssen in Deutschland wohl keine Steuerprobleme befürchten. Für sie soll es eine „zeitlich befristete Sonderregelung“ geben.

Das hat das saarländische Finanzministerium am Dienstag mitgeteilt.  Demnach habe Finanz-Staatssekretärin Anja Wagner-Scheid (CDU) nach einem „intensiven Austausch“ mit dem Bundesfinanzministerium eine Lösung für die Grenzgänger erarbeiten können.

Wer im Großherzogtum angestellt ist, zahlt dort seine Steuern. In der Corona-Krise drohte den Beschäftigten nun, dass auch der deutsche Staat sie zur Kasse bittet – wenn jemand mehr als 19 Tage diesseits der Grenze im Homeoffice arbeitet.

Daher sieht die ausgearbeitete Sonderregelung vor, dass die Tage im deutschen Homeoffice „als Arbeitstage in Luxemburg“ gelten. „Wir haben nun einen pragmatischen Ansatz entwickelt, mit dem steuerliche Ungerechtigkeiten ganz im Sinne der Betroffenen verhindert werden“, sagte Wagner-Scheid der Saarbrücker Zeitung. „Wir gehen davon aus, dass sich diese Lösung unproblematisch auf Seiten der Unternehmen und ihrer Beschäftigten umsetzen lässt.“

Das Bundesfinanzministerium wird jetzt Gespräche mit Luxemburg führen, um die Regelung „rechtlich abzusichern“, hieß es in Saarbrücken. Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Christian Petry, dem europapolitischen Sprecher seiner Fraktion, wird Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der Regierung des Nachbarlandes den Vorschlag am heutigen Mittwoch erstmals „unterbreiten“. Das Einverständnis der Luxemburger Behörden gilt nach Einschätzung der Zeitung „L’Essentiel“ als sicher.

In Luxemburg hatten Unternehmen schon vor Wochen ihre im Ausland lebenden Angestellten ins Homeoffice geschickt. Das luxemburgische Wirtschaftsministerium hatte die Arbeitgeber an ihre gesetzliche Verpflichtung erinnert, „die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Bereichen zu gewährleisten“, und die Telearbeit als „Präventivmaßnahme“ vorgeschlagen. Grenzgänger aus Belgien und Luxemburg dürfen ebenfalls nur eine begrenzte Anzahl von Tagen im Homeoffice arbeiten, ohne auch am Wohnort besteuert zu werden. Mit diesen Ländern hat die Regierung des Großherzogtums bereits vereinbart, dass das Coronavirus „einen Fall höherer Gewalt darstellt“.

Markus Uhl, der Generalsekretär der Saar-CDU, begrüßte den Lösungsansatz. „Die nun getroffene Lösung erleichtert den Arbeitsalltag und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber während der Krisenzeit“, erklärte der Bundestagsabgeordnete, der sich mit seiner saarländischen Kollegin Nadine Schön und anderen Parlamentariern in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz gewandt hatte. „Der Bundesfinanzminister hat die Dringlichkeit zur Aussetzung der 19-Tage Regelung in unserem Schreiben erkannt und hilft damit vielen Grenzpendler unserer Region“, sagte Uhl.

Auch die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) hatte frühzeitig den Handlungsbedarf für die Situation der Grenzgänger erkannt, am vergangenen Freitag eine Brief an ihren Parteifreund Scholz gerichtet und sich „sehr zuversichtlich“ gezeigt, dass in der Angelegenheit schnell gehandelt werde.

Uhl denkt bereits über die Zeit der Corona-Krise hinaus. Er verweist auf die Beschlusslage seiner Partei im Land und im Bund – und sieht in der Sonderregelung den ersten Schritt zu einer möglichen Dauerlösung für dieses Problem. Er sagte dazu: „Die Corona-Krise könnte durch die nun getroffene Maßnahme ein Anstoß sein, die ursprüngliche 19-Tage Regelung noch einmal grundsätzlich zu überdenken.“

Aus Deutschland pendeln mittlerweile mehr als 48 000 Menschen ins Nachbarland nach Luxemburg, davon über 35 000 aus Rheinland-Pfalz und rund 10 000 aus dem Saarland.

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