Einzelhandel im Saarland Werbeverbot im Saarland ist hinfällig

Saarbrücken · Das wegen der Corona-Beschränkungen seit dem 22. Februar geltende Werbeverbot für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, ist mit der OVG-Entscheidung vom Mittwoch aufgehoben.

Werbeverbot im Saarland hinfällig
Foto: BeckerBredel

Mit dem Beschluss des saarländischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), dass alle Einzelhandelsgeschäfte auch für Laufkunden wieder öffnen können, ist auch das Werbeverbot für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören, hinfällig. Das hat das saarländische Wirtschaftsministerium am Freitag auf SZ-Anfrage mitgeteilt. Das OVG hatte am Mittwoch einen Teil der Corona-Verordnung des Landes gekippt, nach dem die meisten Einzelhändler verpflichtet waren, Kunden nur nach Terminvergabe bedienen zu dürfen. Als Begründung führte das Gericht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz an. Denn seit Montag durften Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte wieder für Laufkundschaft öffnen, andere Geschäfte hingegen nicht.

Das vorläufige Werbeverbot war am 22. Februar im Saarland in Kraft getreten. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) hatte es auf Initiative des Saar-Einzelhandels auf den Weg gebracht. Dieser hatte beklagt, dass große Anbieter von Mischwarensortimenten, darunter etwa Discounter, für Produkte werben konnten, die nicht zum alltäglichen Bedarf gehörten, während der größte Teil der Einzelhändler wegen der Corona-Verordnung geschlossen bleiben musste.

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