Kläger bekommen im Saarland häufiger recht Diesel-Urteile gegen Volkswagen nehmen zu

Saarbrücken/Homburg · Im Abgas-Skandal muss VW vor Gericht immer häufiger Niederlagen einstecken. Im Saarland stehen noch hunderte Entscheidungen aus.

 Dem Wolfsburger Autobauer weht vor Bundes- und Landgerichten ein immer stärkerer Wind entgegen.

Dem Wolfsburger Autobauer weht vor Bundes- und Landgerichten ein immer stärkerer Wind entgegen.

Foto: picture alliance / dpa/Julian Stratenschulte

Bei den Schadenersatz-Verfahren rund um den VW-Dieselskandal scheint sich bei den Landgerichten ein Umschwung anzubahnen – und VW der Wind stärker ins Gesicht zu wehen. „Bei den Urteilen wird den Klägern immer häufiger ein Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Christoph Denig, der für die Homburger Kanzlei Gebhardt & Kollegen arbeitet und zurzeit mit Diesel-Klagen gut zu tun hat. Rückenwind haben die Richter seiner Auffassung nach vor allem durch einen sogenannten Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März (Az.: VIII ZR 225/17) und durch ein kürzlich verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz erhalten (Az.: 5 U 1318/18).

Die Koblenzer Richter werfen dem Wolfsburger Autokonzern in aller Deutlichkeit vor, durch das Aufspielen von Schummel-Software in Diesel-Pkw die Autokäufer „vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt“ – also betrogen – zu haben. Diese Software sorgte dafür, dass auf dem Prüfstand wesentlich bessere Abgaswerte gemessen wurden als auf der Straße. Geklagt hatte der Käufer eines gebrauchten VW Sharan, der das Auto im Januar 2014 für 31 000 Euro gekauft hatte.

Im September 2015 flog der Skandal auf und der Käufer erfuhr, dass in seinem Auto ein Dieselmotor der betroffenen Baureihe EA 189 eingebaut war, der nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) über diese unzulässige Abschaltvorrichtung verfügte. Daher wollte er sein Geld zurück. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte ihm dies zuvor verweigert. Die OLG-Richter sprachen ihm jedoch 26 000 Euro zu. Die 5000 Euro Differenz sahen sie als Nutzungsvorteil an, weil der Kläger das Auto eine Zeitlang gefahren hatte.

Das Landgericht Saarbrücken vertritt die Rechtsauffassung der Koblenzer OLG-Kollegen schon seit längerem. So sollte Ende Mai beim OLG Saarland in sieben Verfahren über eine Berufung entschieden werden, in denen das Landgericht dem VW-Konzern ebenfalls eine „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung“ der Autokäufer vorgeworfen hatte. Auch hier wollten diese „ihr Auto gegen Zahlung des Kaufpreises zurückgeben, wobei der Nutzungsvorteil abgezogen wird“, sagt Denig, der einige der Kläger vertrat. Das Landgericht verdonnerte Volkswagen dazu, genau das zu tun, wogegen der Konzern in die Berufung gehen wollte. Doch der Termin wurde abgesagt, weil sich die Parteien vorher geeinigt hatten.

Schlechte Karten hat VW außerdem, seit dem Hinweisbeschluss des BGH. Ein solcher Beschluss des höchsten deutschen Zivilgerichts ersetzt zwar kein Grundsatzurteil, zeigt aber, wohin die Reise juristisch geht. In diesem Beschluss stellt der BGH fest, dass durch den Einbau der Schummel-Software die Autos mit einem Sachmangel ausgeliefert wurden. Daher hätten die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug und einen gleichartigen Ersatz. Dieser Anspruch bestehe auch nach einem Modellwechsel. Der Einwand von VW, dass die Autos durchgehend fahrbereit waren, machte die Sache nicht besser. Denn die Zulassungsbehörden hätten die Fahrzeuge jederzeit aus dem Verkehr ziehen können, so der BGH.

  Rechtsanwalt Christoph Denig vertritt viele    Diesel-Kläger vor saarländischen Gerichten.    Foto: Warscheid

Rechtsanwalt Christoph Denig vertritt viele Diesel-Kläger vor saarländischen Gerichten. Foto: Warscheid

Foto: Lothar Warscheid

Ob der Sachmangel durch das Aufspielen des vom KBA zugelassenen Software-Updates behoben ist, darüber streiten sich die Experten. Für das Landgericht Saarbrücken bleibt nach der Erfahrung von Denig immer noch ein Mangel. „Denn die Autos haben weiterhin den Makel der Schummel-Software und erleiden dadurch einen Wertverlust.“ Das Ganze betrifft viele. Denn im Saarland stehen noch hunderte Verfahren zur Entscheidung an.

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