Verbraucherzentrale Saarland gibt Tipps Was bei Inkassoforderungen wirklich gilt

Saarbrücken · Experten der saarländischen Verbraucherzentrale geben Tipps zum Umgang mit Inkassounternehmen.

 Juristische Laien wissen oft nicht, wie sie auf ein Schreiben eines Inkasso-Büros reagieren sollen. Rechtsberater der Verbraucherzentrale Saarland beantworten wichtige Fragen.

Juristische Laien wissen oft nicht, wie sie auf ein Schreiben eines Inkasso-Büros reagieren sollen. Rechtsberater der Verbraucherzentrale Saarland beantworten wichtige Fragen.

Foto: picture alliance / dpa/Bodo Marks

Wenn ein unerwartetes Schreiben eines Inkasso-Unternehmens im Briefkasten landet, ist das für die meisten Menschen erst einmal ein Schock. Eva Ludwig und Sabine Strichertz, Rechtsberaterinnen von der Verbraucherzentrale Saarland, erklären, wie mit solchen Forderungen umgegangen werden sollte.

Ich bekomme seit dem Jahr 2011 immer wieder Inkasso-Schreiben, weil ich eine Stromrechnung aus dem Jahr 2011 nicht beglichen haben soll. Ich kann aber per Kontoauszug nachweisen, dass ich den Rechnungsbetrag überwiesen habe. Allerdings ist mir bei der Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck ein Zahlendreher unterlaufen. Was soll ich tun?

STRICHERTZ Sie sollten dem Inkasso-Unternehmen mitteilen, dass die Forderung bereits beglichen wurde und als Beweis eine Kopie des Kontoauszugs beifügen. Bitte achten Sie aus Gründen der Datensparsamkeit darauf, dass Sie alle anderen Zahlungsvorgänge auf dem Kontoauszug schwärzen. Wenn die Zahlung wegen des Zahlendrehers nicht hätte zugeordnet werden können, hätte Ihr Stromversorger Sie informieren müssen. Außerdem sollten Sie die Einrede der Verjährung erheben.

Mein volljähriger Sohn hat eine Mahnung erhalten, weil er bestellte Ware nicht bezahlt hat. Ich habe den Rechnungsbetrag für meinen Sohn überwiesen. Einen Tag später erhielt mein Sohn ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens. Muss mein Sohn jetzt auch noch die Inkassokosten zahlen?

LUDWIG Das kommt darauf an, ob sich Ihr Sohn bereits in Verzug befunden hat. In der Mahnung ist Ihrem Sohn eine Zahlungsfrist gesetzt worden. Wenn die Zahlung noch innerhalb der Frist einging, muss er auf keinen Fall die Inkassokosten begleichen. Beachten Sie, dass, wenn das Ende der Zahlungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder sonstigen Feiertag fiel, die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet.

Meine Ehefrau ist vor ungefähr einem Jahr verstorben. Jetzt erhalte ich Anrufe von einer Kanzlei, meine Frau hätte bei Gewinnspielen teilgenommen und es stünden noch Beiträge offen. Ich soll 2800 Euro zahlen. Mir ist mit Pfändung und Vollstreckung gedroht worden.

STRICHERTZ Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen. Zahlen Sie auf gar keinen Fall und geben Sie keine persönlichen Daten von sich am Telefon preis. Sollten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung von einem Inkasso-Unternehmen erhalten, wenden Sie sich an unsere telefonische Verbraucherrechtsberatung unter (06 81) 5 00 89 50.

Ich war im Internet auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa. Um den Kredit auf eine Kreditkarte zu bekommen, sollte ich meine persönlichen Daten angeben. Nun erhalte ich Inkasso-Schreiben. Ich soll eine Ausgabegebühr von rund 90 Euro für eine Prepaid-Kreditkarte und Inkassokosten bezahlen. Mir wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht.

LUDWIG Die Masche ist bekannt. Statt eines beworbenen Sofortkredits erhalten Verbraucher kostenpflichtige Prepaid-Kreditkarten. Diese Karten funktionieren nur auf Guthaben-Basis, das heißt nur das, was der Verbraucher zuvor auf die Karte aufgeladen hat, kann auch ausgegeben werden. Zahlen Sie nicht. Widersprechen Sie der Forderung gegenüber dem Inkasso-Unternehmen und gegenüber dem vermeintlichen Gläubiger. Außerdem sollten Sie auch den Widerruf erklären sowie den angeblichen Vertrag anfechten und hilfsweise kündigen. Eine Übermittlung von bestrittenen Forderungen an Auskunfteien darf nicht erfolgen. Um festzustellen, welche Informationen über Sie bei der Schufa gespeichert sind, können Sie von der Schufa einmal im Jahr kostenlos Auskunft verlangen und sich gegen unberechtigte Einträge wehren. Lassen Sie sich nicht von der Werbung mit schufafreien Krediten blenden. Eine Kreditvergabe ohne vorherige Bonitätsprüfung erfolgt bei einem seriösen Anbieter grundsätzlich nicht.

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