Finanzgericht des Saarlandes fällt erste Entscheidung in brisantem Verfahren Warum eine Niederlage vor Gericht in Saarbrücker Musterfall zur Doppelbesteuerung von Renten „supergut“ sein kann

Saarbrücken · Das Finanzgericht des Saarlandes hat eine erste Entscheidung im brisanten Streit um die Doppelbesteuerung von Renten getroffen. Der Antrag einer Saarbrücker Rentnerin wurde abgewiesen. Doch der Experte, der ihr Verfahren betreut, ist darüber gar nicht unglücklich.

 Die Frage der Doppelbesteuerung von Renten könnte Millionen Senioren betreffen.

Die Frage der Doppelbesteuerung von Renten könnte Millionen Senioren betreffen.

Foto: picture-alliance/ dpa/Ralf Hirschberger

Traurig ist Steuerberater Heinrich Braun nicht, vielmehr ist er bester Laune. Obwohl seine Mandantin, eine Saarbrücker Rentnerin, eine Niederlage vorm Finanzgericht des Saarlandes einstecken musste. Die 66-Jährige hatte einen Eilantrag in einem Musterfall zur Doppelbesteuerung von Renten gestellt. Das Saarbrücker Gericht hat ihn in dem Eilverfahren am Freitag abgewiesen (Az. 3 V 1023/21). Trotzdem sagt der Mannheimer Steuerexperte und Prozessbevollmächtigte der Rentnerin: „Der Beschluss ist supergut.“