Finanzgericht des Saarlandes fasst Beschluss in brisantem Fall Saarbrückerin unterliegt vor Gericht im Streit um Doppelbesteuerung von Renten

Saarbrücken · Ein erster Gerichtsbeschluss im Streit um die Doppelbesteuerung von Renten: Der Fall ist damit aber wohl noch nicht zu Ende.

 Müssen Rentner wegen Doppelbesteuerung zu viel an den Fiskus zahlen? Das Finanzgericht Saarbrücken wies eine Klage ab.

Müssen Rentner wegen Doppelbesteuerung zu viel an den Fiskus zahlen? Das Finanzgericht Saarbrücken wies eine Klage ab.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

In den gerichtlichen Auseinandersetzungen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Millionen Rentnern gibt es jetzt in einem Musterfall aus Saarbrücken eine Entscheidung. Das Finanzgericht Saarbrücken hat am Freitag die Klage einer 66 Jahre alten Rentnerin abgewiesen. Sie habe „eine Doppelbesteuerung nicht dargelegt“, teilte das Gericht nach der Entscheidung mit (Az. 3 V 1023/21).

Die Saarbrückerin hatte im Januar in einem Eilverfahren gegen die Doppelbesteuerung geklagt. Sie hatte sich dabei auf eine mathematische Formel berufen, die der Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler und der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun entwickelt haben. Nach ihrer Auffassung belegt die Formel die verfassungswidrige Doppelbesteuerung, und sie ermöglicht die Berechnung von deren Höhe. Das Gericht hält die Berechnung jedoch für fehlerhaft. Mit der Entscheidung ist der Fall jedoch wohl noch nicht zu Ende. Es ist eine Beschwerde vorm Bundesfinanzhof möglich.

Mehr zu den Gründen und dem Fortgang des Verfahrens lesen Sie in einem später folgenden Bericht.

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