SZ-Telefonaktion Was bei Inkassoforderungen zu tun ist

Saarbrücken · Expertinnen der Verbraucherzentrale des Saarlandes geben Tipps zum richtigen Umgang mit Inkassoschreiben.

 In vielen Fällen drohen Inkassobüros mit sofortigen Sanktionen. Betroffene sollten sich davon nicht zu überstürzten Zahlungen verleiten lassen, raten die Verbraucherschützerinnen.

In vielen Fällen drohen Inkassobüros mit sofortigen Sanktionen. Betroffene sollten sich davon nicht zu überstürzten Zahlungen verleiten lassen, raten die Verbraucherschützerinnen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wenn ein Schreiben eines Inkassobüros im Briefkasten landet, ist das für die meisten Menschen erst einmal ein Schock. Die beiden Juristinnen Désirée Fuchs und Elif Tanto von der saarländischen Verbraucherzentrale erklären, wie mit solchen Forderungen umgegangen werden sollte:

Ich habe ein Inkassoschreiben erhalten, kann die Forderung aber nicht zuordnen. Ich kenne das Unternehmen nicht. Was soll ich tun?

TANTO Zahlen Sie nicht vorschnell, selbst wenn in dem Schreiben mit der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, dem Besuch der Polizei oder ähnlichen Maßnahmen gedroht wird. Allein das Inkassoschreiben reicht nicht aus, um bei Ihnen einen Pfändung durchzuführen. Diese Drohungen haben den alleinigen Zweck, Sie zur schnellen Zahlung zu verleiten. Zunächst sollten Sie daher das Inkassounternehmen auffordern, Ihnen nähere Auskunft über die angebliche Forderung zu geben. Bleibt die Forderung danach weiterhin für Sie unerklärlich, so bestreiten Sie diese gegenüber dem Inkassounternehmen und dem vermeintlichen Gläubiger.

Wie erkenne ich, ob ein Inkassounternehmen überhaupt seriös ist?

FUCHS Inkassobüros müssen registriert sein. Ob eine solche Registrierung vorliegt, können Sie einfach über das Rechtsdienstleistungsregister (Internet-Adresse: siehe unten, Anm. d. Redaktion) prüfen. Allerdings bedeutet eine dortige Eintragung nicht, dass die Inkassofirmen auch immer seriös arbeiten. Ein ordentlich arbeitendes Inkassounternehmen gibt Ihnen genaue Auskunft über den Auftraggeber, die geltend gemachte Forderung sowie Datum und Art des Vertragsschlusses. Darüber hinaus setzt es Ihnen eine angemessene Frist, um zu zahlen oder auf das Schreiben zu reagieren. Werden zusätzlich Inkassogebühren verlangt, können Sie die Vollmacht des Auftraggebers anfordern. Denn nur, wenn das Inkassobüro im Auftrag arbeitet und die Forderung nicht selbst aufgekauft hat, darf es die entsprechenden Gebühren verlangen.

Sind die Inkassogebühren in meinen Schreiben zu hoch?

TANTO In vielen Mahnungen sind die Inkassogebühren überhöht. Das kann dazu führen, dass sich eine zunächst geringe Hauptforderung nach Beauftragung eines Inkassobüros vervielfacht. Hier kann zunächst der kostenlose und schnelle Inkasso-Check der Verbraucherzentralen (Internet-Adresse: siehe unten, Anm. d. Redaktion) hilfreich sein. Dort können Sie Ihre Inkassoforderung auf Rechtmäßigkeit überprüfen und erhalten bei Bedarf einen Musterbrief, um einer unberechtigten Forderung zu widersprechen. Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen auch das Verbraucherrechtstelefon der Verbraucherzentrale Saarland unter der Telefonnummer (06 81) 5 00 89 50 zur Verfügung.

Ich wurde von einem Inkassobüro angerufen. Ich hätte an einem Gewinnspiel teilgenommen und sollte einen vierstelligen Betrag auf ihr Konto überweisen. Eine Anschrift wurde mir nicht mitgeteilt. Was soll ich tun?

FUCHS Auf keinen Fall zahlen und dem Anrufer keine persönlichen Daten wie Anschrift und Bankverbindung preisgeben. Wer eine berechtigte Forderung gegen Sie hat, macht diese in Textform geltend. Legen Sie bei solchen Anrufen am besten auf und behalten Sie Ihr Bankkonto im Blick, ob eventuell unberechtigte Abbuchungen getätigt werden. In einem solchen Fall informieren Sie sofort Ihre Bank und lassen den Vorgang rückgängig machen. Sie können auch Anzeige bei der Polizei erstatten.

Dieses Informationsangebot wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz.

Bei weiteren Fragen zum Thema Inkasso und zu sonstigen verbraucherrechtlichen Themen können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher unter der Telefonnummer (06 81) 5 00 89 50 an die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Saarland wenden,
Das Rechtsdienstleistungsregister:
www.rechtsdienstleistungsregister.de
Der Inkasso-Check der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de/
inkasso-check

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