Saarbrücker Musterfall zu Doppelbesteuerung von Renten Steuerberater stellt Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Finanzamts Saarbrücken

Saarbrücken · Im Saarbrücker Musterfall zu Doppelbesteuerung von Renten kommt das Finanzamt unter Druck. Es geht um Manipulation von Akten.

 Der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun vor dem Saarbrücker Finanzamt. Er setzt die Behörde mit einer Klage unter Druck.

Der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun vor dem Saarbrücker Finanzamt. Er setzt die Behörde mit einer Klage unter Druck.

Foto: Robby Lorenz

In dem Streit um die Musterklage eines Saarbrücker Rentners gegen die Doppelbesteuerung von Altersbezügen greift der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun zu einem ungewöhnlichen Mittel. Er hat am Freitag eine Strafanzeige gegen eine Reihe von Mitarbeitern des Saarbrücker Finanzamts an die Staatsanwaltschaft geschickt. „So etwas habe ich noch nie gemacht“, sagt Braun. Normalerweise trägt er im Namen seiner Mandanten rechtliche Auseinandersetzungen mit Finanzämtern vor Finanzgerichten aus. Dieser Fall liegt anders. Der Steuerexperte wirft den Beamten  „vorsätzliche Manipulation von Akten“ vor. Dies könne etwa als Urkundenunterdrückung oder versuchten Prozessbetrug strafbar sein. Braun vermutet dahinter die – inzwischen gescheiterte – Absicht, das Verfahren vor dem Finanzgericht zu vereiteln und die Musterklage niederzuschlagen, bevor sie beim Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht angekommen ist.