Unterstützung für französische Pendler Saar-Unternehmer zeigen sich mit Grenzgängern solidarisch

Saarbrücken · Pendlerverein begrüßt die Unterstützung und beklagt bestehende Probleme durch Grenzkontrollen.

 In Großrosseln kommen die Pendler aus Frankreich, die noch im Saarland arbeiten dürfen, nicht mehr durch.

In Großrosseln kommen die Pendler aus Frankreich, die noch im Saarland arbeiten dürfen, nicht mehr durch.

Foto: BeckerBredel

Sie gehörten zu den Ersten, die die Auswirkungen der Corona-Epidemie im Alltag zu spüren bekamen: Die Grenzgänger aus dem benachbarten Frankreich. Noch bevor das Saarland wieder Grenzkontrollen einführte, wurden viele von ihnen von ihrem Arbeitgeber nach Hause geschickt. Zu welchen Bedingungen war nicht immer klar. So berichtet Arsène Schmitt, Vorsitzender der Vereinigung der Grenzgänger aus dem Département Moselle, über Fälle, in denen die Mitarbeiter keinen Lohn erhalten würden, beziehungsweise diese Tage vom Urlaubskonto abgezogen bekämen. In einem Brief an Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) bedauerte Schmitt den Umgang mit den Pendlern aus Lothringen. Er beklagte, dass Menschen ohne Symptome pauschal lediglich aufgrund ihres Wohnortes „von ihrem Betriebsort verbannt“ würden. „Dieses Verhalten führt zu einer Stigmatisierung und Diskriminierung von französischen Arbeitnehmern“, so Schmitt.

In diesem Zusammenhang hat sich nun die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) geäußert. Dass einige Firmen den Einsatz von Pendlern aus der Großregion reduziert haben, einige sogar ganz auf die Fachkräfte aus dem Nachbarland verzichten, sei bedauerlich. Doch es handele sich um eine Ausnahmesituation. „Es ist uns wichtig klarzustellen, dass dies ausschließlich Maßnahmen sind, die der Risikobewertung durch das Robert-Koch-Institut und der Landes- und Bundesregierung folgen“, sagte VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. Angesichts der Ausweisung der Region Grand Est als Risikogebiet sei es schon aus Gründen des Arbeitsschutzes unerlässlich, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die VSU betont, dass kein Unterschied zwischen deutschen und französischen Mitarbeitern besteht, wenn Unternehmen auf Kurzarbeit zurückgreifen müssen. „In diesem Fall gelten die Regeln für französische Mitarbeiter in gleicher Weise wie für deutsche Mitarbeiter.“

Solche Aussagen kommen bei den Grenzgängern gut an. „Wir begrüßen diese Stellungsnahme der VSU und hoffen, dass sie von vielen Unternehmen berücksichtigt wird“, sagt Arsène Schmitt: Nichtsdestotrotz hätten die Pendler, die nach wie vor in Deutschland gebraucht werden, etwa im Gesundheitswesen, weiterhin zu kämpfen. Etwa weil sie wegen der Schließung vieler Grenzübergänge länger unterwegs sind. „Insbesondere sind die Grenzgänger aus dem Bereich Saargemünd/Hanweiler/Kleinblittersdorf davon betroffen. So entstehen Umwege von bis zu 50 Kilometern zum Arbeitsplatz“, bedauert Schmitt, der eine Lockerung der Maßnahmen für die Pendler fordert.

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