Lebensmittelkontrollen 1800 Euro Bußgeld für Imbissbetrieb im Saarland nach Hygiene-Kontrolle

Saarbrücken · Das Landesamt für Verbraucherschutz im Saarland berichtet über Ergebnisse seiner Kontrollen in Imbissbetrieben in den vergangenen Monaten. Woran es den Betrieben in seltenen Fällen mangelt.

 In den 850 Imbissbetrieben im Saarland können Gäste guten Gewissens ihren Hunger stillen. Bei 836 Kontrollen in den vergangenen eineinhalb Jahren entdeckten die Kontrolle der Lebensmittelüberwachung des Landesamtes für Verbraucherschutz keine gravierenden Hygienemängel.

In den 850 Imbissbetrieben im Saarland können Gäste guten Gewissens ihren Hunger stillen. Bei 836 Kontrollen in den vergangenen eineinhalb Jahren entdeckten die Kontrolle der Lebensmittelüberwachung des Landesamtes für Verbraucherschutz keine gravierenden Hygienemängel.

Foto: Getty Images/AleksandarGeorgiev

In den rund 850 Imbissbetrieben im Saarland kann man gutes Gewissens seinen Hunger stillen. Bei den 458 Kontrollen im vergangenen Jahr und den 378 Kontrollen im ersten Halbjahr 2022 entdeckten die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) keine gravierenden Hygienemängel. Das berichtet Paul Nerschbach, der im Amt den Fachbereich Zentralaufgaben leitet, eine Art Koordinierungsstelle der saarländischen Lebensmittelüberwachung.

Imbiss im Saarland: Über 50 Rostwurstbuden, ihre Preise und Spezialitäten
55 Bilder

Bildergalerie: Rostwurstbuden im Saarland

55 Bilder
Foto: Robby Lorenz

Weniger Kontrollen in Corona-Zeiten

Rund 150 der 850 Imbisse im Saarland sind Döner-Läden. Hinzu kommen Rostwurstbuden, mobile Hähnchengrills oder Crêpes-Stände, die auf Märkten und Festen stehen. „In normalen Jahren machen wir 750 bis 800 Kontrollen in diesem Bereich. 2020 und 2021 hatten wegen Corona jedoch viele Betriebe geschlossen, wodurch die Zahl der Überprüfungen deutlich gesunken ist“, sagt Nerschbach. Da es wegen der Pandemie auch keine Volksfeste gegeben habe, seien dort die sonst üblichen 1000 Kontrollen pro Jahr weggefallen.

„Bei Imbissen entdecken wir in der Regel nur leichtere Hygienemängel. Zum Beispiel ist die Abzugshaube verfettet oder der Boden verschmutzt oder im Kühlschrank hat sich Rotschmiere gebildet, ein Film aus kälteliebenden Bakterien, die meist Dichtungen oder den Kühlventilator besiedeln, weil nicht richtig sauber gemacht worden ist“, sagt Nerschbach. Öfter zeigen die Laboruntersuchungen auch, dass das Frittierfett nicht rechtzeitig gewechselt wurde. Zudem gibt es immer wieder Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht. Auf den Speisekarten oder den Aushängen fehlen Hinweise auf Allergene und Zusatzstoffe oder Produkte sind irreführend bezeichnet. „Als Mangel gilt auch, wenn der Inhaber keine Bescheinigung vorlegen kann, dass er an einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt zum Umgang mit Lebensmitteln teilgenommen hat. Das Infektionsschutzgesetz schreibt einen solchen Kurs vor“, erläutert Nerschbach.

Gleiche Mängel wie im Vorjahr

Ein Teil der Inhaber wurde wegen der Verstöße mündlich belehrt, andere mündlich verwarnt, wobei in einigen Fällen ein Verwarngeld verhängt wurde, das zwischen fünf und 55 Euro lag. Bei schwereren Verstößen wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet. „Das höchste Bußgeld im Bereich der Imbissbetriebe belief sich im vergangenen Jahr auf 1400 Euro“, berichtet Nerschbach. Wird ein Bußgeld fällig, muss der Betreiber des Imbisses auch die Kosten für die Nachkontrolle, abhängig vom Kontrollaufwand, übernehmen und bei der Beanstandung einer Probe auch die Laboruntersuchung bezahlen. Bevor ein Bußgeld verhängt wird, überprüft die Zentralstelle im Landesamt für Verbraucherschutz, ob die Anzeige plausibel und das Bußgeld verhältnismäßig ist. In Zweifelsfällen werden die beiden Juristen des Amtes hinzugezogen.

Im ersten Halbjahr 2022 stießen die Kontrolleure in Imbissbetrieben auf die gleichen Mängel wie 2021. Das bislang höchste Bußgeld im laufenden Jahr lag bei 1800 Euro. „Insgesamt haben wir mit den Imbissbetrieben im Saarland keine großen Probleme. Ausreißer sind ganz selten“, sagt Paul Nerschbach.

 Die 34 Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung im Saarland führen pro Jahr bis zu 11 000 Kontrollen durch. Bei Auffälligkeiten werden Proben entnommen, die in einem Fachlabor untersucht werden.

Die 34 Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung im Saarland führen pro Jahr bis zu 11 000 Kontrollen durch. Bei Auffälligkeiten werden Proben entnommen, die in einem Fachlabor untersucht werden.

Foto: Getty Images/ljubaphoto

Kontrollen in Imbissbetrieben machen nur geringen Teil aus

Die Imbisse machen jedoch nur einen kleinen Teil der insgesamt 14 000 Betriebe im Saarland aus, die in den Bereich des Landesamtes für Verbraucherschutz fallen. „11 500 dieser Betriebe sind kontrollpflichtig, sie müssen also regelmäßig überprüft werden“, sagt Nerschbach. Dazu zählen Restaurants, Metzgereien und Bäckereien, auch Geschäfte, die Kosmetik oder Nahrungsergänzungsmittel verkaufen oder herstellen, und sogar die Filialen der großen Discounter wie Aldi und Lidl sowie der Drogerieketten. Auch große saarländische Firmen, beispielsweise ein Hersteller von Tiefkühlpizzen, ein europaweit tätiger Produzent von Naturpflegeprodukten und ein deutschlandweit bekannter Süßwarenhersteller werden regelmäßig kontrolliert.

Paul Nerschbach leitet im saarländischen Landesamtes für Verbraucherschutz den Fachbereich Zentralaufgaben.

Paul Nerschbach leitet im saarländischen Landesamtes für Verbraucherschutz den Fachbereich Zentralaufgaben.

Foto: privat/pivat

„Im Jahr führen wir 9000 bis 11 000 Kontrollen durch“, sagt Nerschbach. Tag für Tag sind 27 Kontrolleure und sieben Kontrolleurinnen unterwegs, drei Azubis, darunter eine Frau, erlernen den Beruf. Sämtliche saarländischen Betriebe, die überprüft werden müssen, sind in einem Punkteerfassungssystem verzeichnet. Für jeden dieser Betriebe erstellen die Kontrolleure eine Risikobewertung. Diese hängt davon ab, wie das Ergebnis der bisherigen Hygienekontrollen und mikrobiologischen Untersuchungen ausgefallen ist. „Auffällige Betriebe bekommen mehr Risikopunkte und werden deshalb öfter überprüft“, sagt Nerschbach. Die übliche Kontrollfrist beispielsweise für Metzgereien beträgt anfänglich sechs Monate, Lebensmitteldiscounter werden längstens alle zwei Jahre, Drogeriemärkte in der Regel alle drei Jahre überprüft.

Bei ihren Kontrollen ermitteln die LAV-Mitarbeiter auch, woher der Betrieb seine Waren bezieht und wohin er sie verkauft. „Die Rückverfolgbarkeit ist wichtig, um bei einem Rückruf bestimmte Produkte schnell aus dem Verkehr ziehen zu können, zum Beispiel, wenn sie mit Salmonellen verunreinigt sind oder Fremdkörper beinhalten“, erläutert Nerschbach. Betriebe, die unter die Lebensmittelüberwachung fallen, sind verpflichtet, auch eigene Kontrollen bei zertifizierten Gutachtern oder Laboren durchführen zu lassen oder in Auftrag zu geben. Gemeint sind unter anderem Betriebe, die extrem leicht verderbliche Lebensmittel in Verkehr bringen, zum Beispiel Fleischereien oder Hersteller von Milchprodukten. „Dadurch soll noch besser sichergestellt sein, dass die Lebensmittel beispielsweise nicht mit Keimen verseucht sind“, erklärt Nerschbach.

Verbraucher können Mängel melden

Neben den planmäßigen Kontrollen führt das LAV auch Schwerpunktüberprüfungen durch. „Dann nehmen wir zum Beispiel speziell Bäckereien unter die Lupe, kontrollieren die Temperatur in der Theke, die Hygiene in den nicht einsehbaren Räumen hinter dem Verkaufsraum und nehmen einige Produkte mit, um sie mikrobiologisch testen zu lassen“, erklärt Paul Nerschbach. Ab und zu sind Nachkontrollen erforderlich, wenn es bei einer Plankontrolle Auffälligkeiten gegeben hatte. Bei den Imbissbetrieben wurde in den vergangenen eineinhalb Jahren 34-mal nachkontrolliert.

Die Mitarbeiter des LAV kontrollieren einen Betrieb auch, wenn sich ein Gast oder Kunde beschwert hat. „Verbraucher können uns Mängel telefonisch oder anonym über ein Formular im Internet melden. Dem gehen wir in jedem einzelnen Fall nach“, sagt Nerschbach. Beispiele sind verdorbene Lebensmittel, überquellende Mülleimer oder verdreckte Verkaufstheken. „Manche Kunden finden es auch eklig, wenn eine Verkäuferin Geld in die Hand genommen hat und danach Brötchen anfasst, ohne sich zuvor die Hände zu waschen oder einen Handschuh überzustreifen.“ 2021 lag das höchste Bußgeld, dass vom LAV verhängt wurde, bei 3200 Euro. Es betraf ein Einzelhandelsgeschäft, das wiederholt gegen die Hygieneregeln beim Lagern von Lebensmitteln verstoßen hatte.

Wie man an die Kontrollergebnisse kommt

Das Landesamt für Verbraucherschutz veröffentlicht die Kontrollergebnisse von Betrieben, bei denen in der Mehrheit Mängel festgestellt wurden, die Lebensmitteln direkt betreffen und mit Bußgeldern von über 350 Euro belegt wurden.
Die Liste können Sie hier einsehen.

Darüber hinaus gibt das Verbraucherinformationsgesetz allen Bürgern die Möglichkeit, beim Landesamt für Verbraucherschutz zu beantragen, weitere Kontrollergebnisse einsehen zu können. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Landesamts für Verbraucherschutz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort