VW-Skandal beschäftigt weiter saarländische Gerichte Fahrer von Schummeldiesel-Autos vor Enttäuschung

Saarbrücken · Der Diesel-Skandal, der vor knapp vier Jahren aufgedeckt wurde, beschäftigt nach wie vor die Gerichte – auch die saarländischen. Vor dem Oberlandesgericht wurden am Freitag zwei Fälle verhandelt, bei denen es darum ging, ob dort Berufungen gegen Urteile des Landgerichts zugelassen werden.

 Der Dieselskandal beschäftigt auch die saarländischen Gerichte.

Der Dieselskandal beschäftigt auch die saarländischen Gerichte.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Eine Entscheidung darüber fällt zwar erst Ende August, doch die Vorsitzende Richterin des 2. Zivilsenats zeigte in der mündlichen Verhandlung bereits, wohin die Reise wohl juristisch geht.

Im ersten Fall hatte der Kläger im Jahr 2009 für rund 40 600 Euro einen Audi A 5 TDI gekauft, dessen Motor vom Diesel-Abgasskandal betroffen war (Az.: 2 U 92/17). Nachdem dieser 2015 aufgeflogen war, verlangte der Audi-Besitzer einen Neuwagen gleichen Typs, weil sein Auto „mit einem unbehebbaren Sachmangel behaftet“ sei. Das beklagte Autohaus verweigerte das, da es inzwischen einen Modellwechsel gegeben habe. Ein gleichartiger oder gleichwertiger Ersatz für den Skandal-Audi sei nicht möglich. Das Landgericht billigte dem Kläger kein Ersatzauto zu.

Er muss wohl auch in Zukunft seinen alten Audi weiterfahren. Die Richterin machte ihm wenig Hoffnung auf ein Berufungsverfahren. Sie vertrat die Auffassung, dass das vom VW-Konzern entwickelte und vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) 2016 zugelassene Software-Update ausreichend gewesen sei, „den aufgeführten Sachmangel zu beheben“. Einwände, dass der Wagen mehr Sprit verbrauche, zur Rußbildung neige und mehr Schadstoffe ausstoße, nachdem die Schummel-Software ersetzt worden sei, habe der Kläger „nicht ausreichend darlegen können“, so die Richterin.

Im zweiten Fall sind die Chancen auf ein Berufungsverfahren hingegen groß (Az.: 2 U 94/18). Hier hatte das Landgericht geurteilt, dass ein gebrauchter VW-Beetle, den der Kläger im Januar 2016 für 19 400 Euro gekauft hatte und der ebenfalls mit der Schummel-Software ausgestattet war, vom Händler und von VW als Hersteller zurückgenommen werden müsse. Im Gegenzug sollte er fast 17 000 Euro erhalten.

Daraus wird wohl nichts. Gegenüber dem beklagten Autohändler habe der Kläger unzulässig gehandelt, weil er ihm das Auto im Jahr 2017 einfach auf den Hof gestellt und ihm nicht die Möglichkeit gegeben, mögliche Mängel durch das Software-Update zu beseitigen. Bei jedem Kauf einer Ware sei es üblich, dass dem Verkäufer die Chance eingeräumt werden müsse, nachträglich entdeckte Mängel in einer vorgegebenen und zumutbaren Frist zu beseitigen, so die Richterin.

Außerdem sei der Diesel-Skandal, der im September 2015 in den USA aufgeflogen war, schon vier Monate bekannt gewesen, als der Kläger den VW-Beetle gekauft habe. Vor Gericht habe er nicht schlüssig erläutern können, dass er nicht gewusst habe, dass sein Auto von diesem Skandal betroffen gewesen sei.

Derzeit laufen einer Aufstellung der Zeitschrift Wirtschaftswoche zufolge wegen des Diesel-Skandals noch mehr als 40 000 Prozesse vor deutschen Gerichten. Allerdings würden nur selten Revisions- oder Berufungsverfahren bei Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof landen. VW strebe vorher in vielen Fällen einen Vergleich an.

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