Vergleich der Bundesländer Laut Studie von Ernst & Young: Stärkste Erhöhungen bei Grundsteuer im Saarland

Stuttgart/Saarbrücken · Im Saarland ist einer Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young zufolge die Steuerbelastung aus der Grundsteuer zuletzt im Bundesländervergleich am stärksten gestiegen. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Studie.

Neue Studie zu Saarland – stärkste Erhöhungen bei Grundsteuer
Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Bundesweit erhöhten im vergangenen Jahr etwa acht Prozent der Kommunen die Grundsteuer, konkret den Hebesatz zur Grundsteuer B, wie aus einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervorgeht. Die meisten Erhöhungen gab es demnach im Saarland, wo 17 Prozent der Kommunen den Satz heraufsetzten. Auch auf Fünf-Jahres-Sicht gab es die meisten Steuererhöhungen an der Saar, wo 77 Prozent aller Städte und Gemeinden seit 2016 mindestens einmal die Steuer nach oben setzten.

Im Bundesschnitt liegt die Grundsteuer bei 175 Euro

Am meisten Grundsteuer mussten laut EY die Menschen in Nordrhein-Westfalen bezahlen, wo im Durchschnitt 216 Euro pro Kopf an die Gemeindekasse überwiesen werden mussten. Bundesweit lag der Wert bei 175 Euro, im Saarland bei 166, am niedrigsten war er in Brandenburg mit 110. Beim Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt beziehungsweise auf Mieter umgelegt wird, liegt das Saarland mit 439 unter den 13 Flächenländern auf Rang drei. An der Spitze lag Nordrhein-Westfalen (551), auf den geringsten Wert kam Schleswig-Holstein (343).

Weniger Grundsteuer-Erhöhungen als in den Vorjahren

Grundsätzlich kommt EY zu dem Schluss, dass der Milliardenüberschuss bei den Kommunen vergangenes Jahr zu weniger Erhöhungen bei der Grundsteuer geführt hat als in den Vorjahren - nichtsdestotrotz bleibe der Aufwärtstrend aber bestehen. „Die starke konjunkturelle Erholung nach dem Corona-Schock hat zu einer überraschend guten finanziellen Entwicklung bei vielen Kommunen und einem kommunalen Finanzierungsüberschuss von 4,6 Milliarden Euro geführt“, erklärte der Leiter des Bereichs Government & Public Services bei EY, Matthias Schneider. Der Handlungsdruck sei damit gesunken und weniger Kommunen hätten die Steuern erhöhen müssen.

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Foto: Ruppenthal

Wie sich die Grundsteuerreform, in deren Zuge derzeit Millionen von Hauseigentümern Angaben ans Finanzamt übermitteln müssen, auf die Hebesätze auswirkt, sei noch ungewiss, hieß es weiter von EY. Erst ab dem 1. Januar 2025 gälten dann die neu ermittelten Beträge. „So lange ist ungewiss, wie sich die bevorstehende Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation der einzelnen Kommunen auswirken wird, auch wenn der politische Konsens besteht, dass es insgesamt nicht zu einer gravierenden Mehrbelastung der Bürger kommen soll“, betonte Schneider.

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