Geteiltes Echo Saar-Wirtschaft hätte sich weitere Hilfe erhofft
Saarbrücken · Die neuen Corona-Erleichterungen des Bundes sind für viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Corona-Hilfen, die die große Koalition am späten Mittwochabend beschlossen hat, werden in der Saar-Wirtschaft zwar begrüßt, gehen vielen Akteuren aber noch nicht weit genug. Den Unternehmen soll unter anderem steuerlich unter die Arme gegriffen werden. So soll etwa der Verlustrücktrag erweitert werden. Das heißt, Unternehmen können coronabedingte Verluste aus 2020 und 2021 in größerem Umfang steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen, was kurzfristig Liquidität schafft.
Zwar sei die Entscheidung grundsätzlich zu begrüßen, „allerdings geht dies leider am wirklichen Bedarf insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen vorbei“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) im Saarland, Frank Thomé. „Inzwischen ist es kaum nachvollziehbar, dass auch dieses Mal nicht zugleich auch der Rücktragszeitraum auf mindestens zwei Jahre verlängert wurde. Das wäre ein konsequenter Schritt gewesen, der den Unternehmen eine spürbare Entlastung gebracht hätte“, so Thomé. „Auch wenn eine solche Ausweitung zunächst zu geringeren Steuereinnahmen führt, so könnten viele Unternehmen dadurch vor akut drohenden Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten bewahrt werden“, sagt er. „Und genau darin liegt die Grundlage für zukünftig wieder steigende Steuerzahlungen.“
Auch der Präsident der saarländischen Handwerkskammer (HWK), Bernd Wegner, hätte sich eine zeitliche Ausweitung gewünscht, sodass Betriebe Verluste aus 2021 auch mit Gewinnen aus umsatzstarken Jahren wie 2018 verrechnen könnten. Daneben fordert Wegner, die Beantragung der Überbrückungshilfe III unverzüglich zu ermöglichen. „Die Überbrückungshilfe III weist beim Fixkostenausgleich und auch, was die Zugangsvoraussetzungen angeht, deutliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen Hilfen auf, nur muss sie eben auch fließen, damit sie ihr Ziel erfüllt. Dafür wird es jetzt höchste Zeit“, sagt Wegner. Er sieht zudem die Banken in der Pflicht: „Ein Kredit kann jetzt für ein Unternehmen das richtige Instrument sein, um Liquiditätsengpässe auszugleichen. Die Banken sollten die Messlatte deshalb jetzt nicht zu hoch legen“, fordert der HWK-Präsident.
Auch die besonders von den pandemiebedingten Schließungen betroffene Gastronomie soll nach den Beschlüssen der Koalition profitieren. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Bars soll bis Ende 2022 auf dem verringerten Satz von sieben Prozent bleiben. Zur Freude des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Saarland. „Das ist ein starkes Zeichen“, sagt Hauptgeschäftsführer Frank Hohrath. „Aber es fehlen die Getränke.“ Würde der verringerte Steuersatz nicht nur auf Speisen gelten, würden alle Betriebe profitieren. Er hofft, dass diese Ergänzung künftig noch kommt. „Wenn dann noch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert wird und es eine Öffnungsperspektive gibt, sind wir auf einem guten Kurs.“