Trotz Corona-Schutzverordnung Möbel Martin ab heute wieder offen

Saarbrücken/Saarlouis · Das Möbelhaus hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis Klage eingereicht - und hat nun Recht bekommen.

Nach Klage gegen Corona-Schutzverordnung: Möbel Martin darf wieder öffnen
Foto: BeckerBredel

Die Filialen von Möbel Martin haben damit ab diesem Montag (27. April) eine Sonderstellung inne und müssen sich nicht mehr an die 800 Quadratmeter halten, die für die meisten Geschäfte im Einzelhandel als Grenze gelten. Alle Möbelmärkte des Unternehmens dürfen „vorläufig ohne entsprechende Begrenzung ihre Verkaufsfläche wieder öffnen“, teilt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis am heutigen Montag in einer Pressemitteilung mit.

Nicolas Martin, Vorsitzender der Geschäftsführung von Möbel Martin, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Ich bin erleichtert, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“, sagte Martin auf SZ-Anfrage. Er kündigte an, dass die Filialen des Möbelhauses ab Dienstag wieder zu den regulären Zeiten öffnen werden. Dabei werde auf die Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln geachtet, „die wir nicht nur kontrollieren, sondern bei Bedarf auch ausbauen werden“, so Martin.

Für Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) kommt die Entscheidung des Gerichts nicht überraschend. Gerade bei Möbelhäusern seien Abgrenzungsschwierigkeiten zu erwarten gewesen. „Ich hatte mich vor der Ministerpräsidentenkonferenz für eine Regelung ohne Quadratmetergrenze eingesetzt“, sagte Rehlinger. „Diese Position hat sich unter den Ministerpräsidenten aber leider nicht durchgesetzt.“ Die Wirtschaftsministerin fordert ein Umdenken bei den Corona-Maßnahmen: „Wir sollten die Lage auch angesichts mehrerer anders handelnder Bundesländer neu bewerten.“ Das entscheidende Kriterium müsse die „Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen“ sein. „Dabei ist vor allem die Anzahl der Personen pro Quadratmeter Verkaufsfläche als maßgeblicher Faktor anzusehen“, sagte Rehlinger.

Die saarländische Staatskanzlei wollte sich zu dem Gerichtsbeschluss zunächst nicht äußern. „Die Landesregierung wird sich mit den Entscheidungsgründen befassen und diese dann bewerten“, sagte ein Sprecher.

Am Mittag hatte das Saarlouiser Oberverwaltungsgericht noch mitgeteilt, dass die Kaufhäuser von Galeria Karstadt Kaufhof nicht öffnen dürften. Die Kaufhauskette hatte ebenfalls gegen die Corona-Schutzverordnung geklagt. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine heutige Entscheidung in Bezug auf Möbel Martin mit der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Dabei sei die Möbelhauskette mit anderen Unternehmen verglichen worden, die ebenfalls von der Schutzverordnung freigestellt sind.

Anders als Kaufhäuser und Einkaufszentren seien die Möbelhäuser im Sortiment beschränkt und nicht in der Innenstadt lokalisiert. Es sei daher nicht mit „einem vergleichsweise erhöhten Besucherzustrom und Kundenaufkommen“ zu rechnen, dass zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr führen würde.

Das Gericht betont in der Mitteilung außerdem, dass die Unternehmensführung von Möbel Martin in dem Eilantrag ein eigenes Hygienekonzept vorgestellt hätte, um sowohl Mitarbeiter als auch Kunden bei geöffnetem Betrieb schützen zu können. Diese zugesicherten Maßnahmen müssten ab heute strikt eingehalten werden, um den Gesundheitsschutz in den Filialen zu gewährleisten, schreibt das Oberverwaltungsgericht.

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