Die SZ hat ein Musterformular vorbereitet So können Rentner Einspruch wegen Doppelbesteuerung einlegen

Saarbrücken · So könnte ein Einspruch eines Rentners gegen seinen Steuerbescheid und gegen die mutmaßliche Doppelbesteuerung formuliert sein, der auf das Verfahren vor dem Finanzgericht des Saarlandes Bezug nimmt.

Doppelbesteuerung von Renten: HIer das Musterformular für Einspruch
Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Der Text orientiert sich an einer Formulierung, die der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun vorschlägt. Er vertritt einen saarländischen Rentner in einem Verfahren vor dem saarländischen Finanzgericht. Für den Einspruch beim Finanzamt gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

„Steuernummer: xx/xxx/xxxxx

Einkommensteuerbescheid 20xx vom xx.xx.202x

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einkommensteuerbescheid für (Jahr) vom xx.xx.20xx wird hiermit der Einspruch eingelegt. Es wird außerdem beantragt, das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen im weiteren ruhen zu lassen, aber auch wegen anhängiger BFH-Verfahren.

Begründung: In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die aus der Deutschen Rentenversicherung entstammen. Das Bundesverfassungsgericht (Urteil v. 6.3.2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S.618) hatte unter anderem entschieden, daß Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuertem Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Dem wird der § 22 EStG in der aktuellen Fassung nicht gerecht, da es teilweise zur Doppelbesteuerung kommt. Eine konkrete Berechnung des doppelt besteuerten Anteils ist in dem derzeitigen Stand für einen Ruhensantrag nicht erforderlich, da die Methoden dazu noch nicht vom Bundesfinanzhof endgültig geklärt sind.

Beim Finanzgericht des Saarlandes ist indes ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage und der Berechnung anhängig (Aktenzeichen 3 K 1072/20), auch wegen des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbotes und der Zuordnung der Rentenbeiträge zu den beschränkten Sonderausgaben. Der Kläger dort hat bereits eine Berechnungsmethode in die Klage eingebracht, die Schindler/Braun-Formel (NWB-Heft 11 von 2020, Seite 784 ff), nach der auch hier eine Überprüfung stattfinden kann. Dies genügt den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21.06.2016 (Az. X R 44/14), als Nachweis für die Doppelbesteuerung. In der Fachzeitung NWB sind dafür Tabellen zugänglich, nach welchen die Doppelbesteuerung der Renten bei einer normalen Verteilung des Einkommens in der Einzahlungsphase angenähert werden können. Dies ist Aufgabe der Finanzbehörde, da das Rechnen nach den Steuergesetzen ein Teil der Rechtsanwendung ist und den Rentnern nicht zumutbar.

Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren im Saarland ist gemäß der Abstimmung unter den Bundesländern, den Dienstanweisungen, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 AO auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen.

Der strittige Bescheid ist im übrigen insoweit nach den Abstimmungen der Länder im Jahre 2020 nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 AO vorläufig ergangen, so daß der Einspruch jedes Jahr neu erforderlich ist. Bitte bestätigen Sie mir das Ruhen des Verfahrens schriftlich.

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