Seit Corona Dauer-Streitthema Bald mehr Geld für Grenzgänger in Kurzarbeit? Saarbrücker Kanzlei kämpft gegen doppelte Besteuerung

Saarbrücken · Eine Saarbrücker Kanzlei kämpft gegen doppelte Besteuerung für Grenzgänger in Kurzarbeit. Jetzt hat sie eine wichtige Entscheidung vor dem Bundessozialgericht erstritten. Davon könnten Tausende Pendler profitieren.

 Pendler fühlen sich durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld gegenüber ihren Kollegen diskriminiert. Ein Beschluss aus Kassel könnte das nun ändern.

Pendler fühlen sich durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld gegenüber ihren Kollegen diskriminiert. Ein Beschluss aus Kassel könnte das nun ändern.

Foto: dpa/Jens Büttner

Es ist ein ewiges Streitthema, das seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich an Gewicht zugenommen hat, weil auf einmal Tausende von Pendlern gleichzeitig betroffen waren: die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Grenzgänger. In Deutschland wird das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung betrachtet. Es findet kein Steuerabzug auf die ausgezahlte Summe statt, dennoch wird vorab durch die Arbeitsagentur eine fiktive Lohnsteuer für die Berechnungsgrundlage abgezogen. Anders verhält es sich in Frankreich, wo das Kurzarbeitergeld, das de facto das Gehalt ersetzt, auch als solches angesehen und besteuert wird. Insofern werden Grenzgänger doppelt besteuert: einmal, weil eine fiktive Steuer auf deutscher Seite für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes angesetzt wird, und einmal in Frankreich auf den von deutscher Seite ausgezahlten Betrag. Seit Monaten ringen Politiker beiderseits der Grenze um eine Lösung, inzwischen wird auf Staatsebene verhandelt – bisher ohne Ergebnis.