Corona-Quarantäne wegen Delta-Variante Vorsicht bei Urlaub im Risiko-Gebiet: Saar-Arbeitnehmern droht Lohnkürzung

Saarbrücken · Kurz vor dem Urlaub warnen Saar-Unternehmer ihre Beschäftigten: Bei Corona-Quarantäne nach Reisen in Risiko-Gebieten droht Lohnkürzung. Was müssen Arbeitnehmer jetzt beachten?

 Wer in Urlaub fliegt, muss sich über die Corona-Risiken im Klaren sein. Sonst droht nach der Rückkehr Quarantäne.

Wer in Urlaub fliegt, muss sich über die Corona-Risiken im Klaren sein. Sonst droht nach der Rückkehr Quarantäne.

Foto: dpa/Clara Margais

Arbeitnehmer, die während ihres Sommerurlaubs in Corona-Risikogebiete reisen, müssen nach ihrer Rückkehr mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – trotz niedriger Inzidenzwerte und einer ständig steigenden Impfquote. Darauf weist die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) in einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsbetriebe hin und fordert sie auf, ihre Beschäftigten darüber zu informieren. Wenn jemand aus einem Risikogebiet zurückkehrt und zu Hause in Quarantäne leben muss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm für diese Zeit Gehalt zu zahlen, heißt es dort. Das gilt nicht, wenn der Beschäftigte seine Arbeit von zu Hause aus erledigen kann.