Linke im Saarland fordern mehr Kontrollen Verstöße gegen Homeoffice-Pflicht

Saarbrücken · Im Saarland hat sich rund die Hälfte der kontrollierten Betriebe nicht an die Vorgaben gehalten.

 Die Homeoffice-Regelung soll bis 30. April verlängert werden.

Die Homeoffice-Regelung soll bis 30. April verlängert werden.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im Saarland wurden bislang 51 Betriebe zur Kontrolle der Einhaltung der Homeoffice-Verordnung aufgesucht. Dabei seien in 26 Betrieben Mängel festgestellt worden, deren Beseitigung veranlasst wurde, teilte das saarländische Umweltministerium für das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz mit. Bei den Mängeln handelte es sich demnach zum Beispiel um fehlende Begründungen, warum kein Homeoffice möglich ist, um Defizite bei der Bereitstellung von FFP2-Masken oder bei der Organisation zur Kontaktvermeidung.

Laut Corona-Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von Ende Januar müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten, Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen – wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wenn das nicht möglich ist, sollen Firmen zum Beispiel kleine und feste Arbeitsgruppen einrichten. Beim jüngsten Bund-Länder-Treffen wurd beschlossen, dass die Regelungen bis zum 30. April verlängert werden sollen. Dadurch soll die Gefahr reduziert werden, dass sich Beschäftigte am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin anstecken.

Nach den Verstößen im Saarland fordert die Linksfraktion erheblich mehr Kontrollen. Die Arbeitsschutz-Verordnung nutze wenig, wenn sich viele nicht daran halten, sagt Jochen Flackus, der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Saar-Linken. „Während im Privatbereich selbst die Anzahl der Personen im heimischen Wohnzimmer geregelt ist, wird dem Gesundheitsschutz im Berufsleben offenbar weniger Bedeutung beigemessen. So wird die Glaubwürdigkeit der Corona-Politik weiter in Mitleidenschaft gezogen“, so Flackus. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Infektionen dürfe nicht am Festhalten von Arbeitgebern an altbekannten Strukturen und Abläufen scheitern.

Unter anderem, um die Corona-Arbeitsschutzverordnung zu überwachen und auf Beschwerden zu reagieren, wurde dem Ministerium zufolge im Saarland am 22. Januar eine Task-Force gegründet. Diese bestehe aus fünf Mitarbeitern des Arbeitsschutzes und einem Mitarbeiter mit Schwerpunkt Produktsicherheit. „Es erreichen uns hauptsächlich Anfragen oder Beschwerden von Arbeitnehmern, wenige von Arbeitgebern und bislang eine Anfrage einer Interessenvertretung“, hieß es.

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