Viele fallen durchs Netz Ohne deutschen Firmensitz gibt es kein Kurzarbeitergeld

Saarbrücken · Die Corona-Krise und die von den Regierungen beschlossenen Schutz-Beschränkungen stellen fast jedes Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit verschiedenen Maßnahmen hat die öffentliche Hand versucht Abhilfe zu schaffen: Krediten, Sofort-Hilfen und vor allem Kurzarbeit.

 Wer für ein Unternehmen arbeitet, das seinen Sitz in einem anderen EU-Land hat, bekommt kein Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur.

Wer für ein Unternehmen arbeitet, das seinen Sitz in einem anderen EU-Land hat, bekommt kein Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Doch nicht jeder, der nach deutschem Recht beschäftigt ist, hat hier auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der französische Abgeordnete Frédéric Petit, der die im Ausland lebenden Franzosen in der Nationalversammlung in Paris vertritt, berichtet von französischen Unternehmen, die Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, obwohl ihr Sitz in einem anderen EU-Land liegt. Es handelt sich vor allem um Handelsvertreter, die durch die verhängten Maßnahmen ihre Kunden nicht besuchen dürfen. Für sie greifen die Kurzarbeits-Regelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht.

Anders verhält es sich in Frankreich. In einer Verordnung vom 28. März hat der Gesetzgeber verfügt, dass alle Mitarbeiter, die nach französischem Recht versichert sind und Sozialabgaben in Frankreich zahlen, im Rahmen der Corona-Maßnahmen Kurzarbeitergeld beantragen können. Auch wenn ihre Firma keinen Sitz in Frankreich hat.

Der saarländische FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic wünscht sich eine ähnliche Lösung in Deutschland. „Die Bundesregierung muss schnellstens eine Regelung für betroffene Arbeitnehmer finden“, sagt er. Ähnlich wie im Nachbarland müsse Deutschland jetzt mit einer verständlichen und flexiblen Maßnahme nachziehen, um Unternehmen und Angestellte zu entlasten. Er fragte bei der Bundesregierung nach, ob eine ähnliche Regelung hierzulande geplant sei und ab wann sie greifen würde. „Die Bundesregierung prüft derzeit eine zur französischen Verordnung analoge Regelung“, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Doch bis diese gilt, könnte es noch eine Weile dauern. Denn das Ministerium verwies in seiner Antwort auf die extrem starke Nachfrage nach Kurzarbeitergeld. Zwischen Februar und März sei die Zahl der Anzeigen von Kurzarbeitergeld von 2000 auf 470 000 gestiegen. „Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung bestrebt, die Kurzarbeiterregelungen für die Arbeitgeber und die Agenturen für Arbeit, die die Regelungen umsetzen müssen, möglichst einfach zu gestalten.“ Ein Datum steht also noch nicht fest.

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