Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ Saar-HWK kritisiert Antragsverfahren für neue Ausbildungsprämie

Saarbrücken · Kleine und mittlere Unternehmen können seit dieser Woche eine Ausbildungsprämie beantragen. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) hält das Förderprogramm, das der Bund angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht hat, grundsätzlich für „richtig und wichtig“.

Kritik der Handwerkskammer im Saarland an Ausbildungsprämie des Bundes
Foto: HWK/Becker&Bredel

HWK-Präsident Bernd Wegner kritisiert jedoch das Antragsverfahren: „In den Genuss der Förderung sollen – Stand heute – nur die Ausbildungen kommen, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben. Auch wenn es auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages nicht ankommt, ist diese Regelung kaum nachvollziehbar“, sagt Wegner. Die HWK habe rund 60 Ausbildungsverhältnisse erfasst, die schon im Juli begonnen hätten. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet die Unternehmen benachteiligt würden, die freie Ausbildungsstellen im Saar-Handwerk schnellstmöglich besetzt haben.

Für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ stehen laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, können eine einmalige Ausbildungsprämie in Höhe von 2000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Betriebe, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze erhöhen, erhalten für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3000 Euro. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde. 

 HWK-Präsident Bernd Wegner

HWK-Präsident Bernd Wegner

Foto: Peter Kerkrath
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