Geschäft soll unverändert weiterlaufen Insolvenzverfahren für Nanogate eröffnet

Göttelborn · Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 1. September das Insolvenzverfahren für den Göttelborner Oberflächenveredler Nanogate eröffnet. Damit können Gläubiger nun ihre Forderungen anmelden.

 Die Zentrale von Nanogate in Göttelborn. Foto: Becker & Bredel/Nanogate

Die Zentrale von Nanogate in Göttelborn. Foto: Becker & Bredel/Nanogate

Foto: BeckerBredel/Nanogate/BeckerBredel

Die erste Gläubigerversammlung soll am 4. November in Sulzbach stattfinden, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Der Geschäftsbetrieb laufe unverändert weiter. Der Vorstand strebe weiterhin eine Sanierung des Konzerns an. Dabei sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Aktuell erarbeite das Management gemeinsam mit den Rechtsanwälten und Sanierungsexperten Matthias Bayer und Franz Abel die Restrukturierungsmaßnahmen und den Insolvenzplan. Das Gericht habe  Justizrat Günter Staab als Sachwalter bestätigt.

Nanogate war in der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten. Engpässe wollte der Göttelborner Konzern dadurch kompensieren, die Tilgung bestehender Bankdarlehen auszusetzen. Im Juni waren nach Konzernangaben jedoch Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken gescheitert. Nanogate hatte daraufhin wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz in Eigenverantwortung beantragt.

Wie es in der Mitteilung weiter heißt, sei die Fertigstellung des Jahres­abschlusses für das Geschäftsjahr 2019 erst nach Vorliegen des Insolvenzplans möglich. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endete auch das Geschäftsjahr 2020 vorzeitig am 31. August.

Der Konzern beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter, 140 davon im Saarland an den beiden Standorten in Göttelborn und Neunkirchen. 2019 erwirtschaftete der Spezialist für Verdelung von Oberflächen einen Umsatz von 242 Millionen Euro.

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