Neues Gesetz der Bundesregierung Hausbesitzer im Saarland kritisierten CO2-Umlage für Vermieter hart: „Kontraproduktiv und widersinnig“

Saarbrücken/Berlin · Widersinnig nennt es der Landesverband Haus & Grund, wenn der Staat den privaten Vermietern durch Beteiligung an den CO2-Kosten Geld wegnimmt, das dann für die energetische Sanierung fehlt. Auch der Landesverband des Mieterbundes sieht in dem Gesetz noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

 Mieter sollen ab 1. Jnauar 2023 die Klimaabgabe bei den Heizkosten nicht mehr wie bisher in den meisten Fällen allein bezahlen. Der Vermieter muss künftig einen Teil des so genannten CO 2 -Preises übernehmen – abhängig davon, wie klimafreundlich das Haus ist.

Mieter sollen ab 1. Jnauar 2023 die Klimaabgabe bei den Heizkosten nicht mehr wie bisher in den meisten Fällen allein bezahlen. Der Vermieter muss künftig einen Teil des so genannten CO 2 -Preises übernehmen – abhängig davon, wie klimafreundlich das Haus ist.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Hohe Benzin- und Dieselpreise, teures Heizöl, rund acht Prozent Inflation, die täglichen Grauen des Ukraine-Krieges – in der täglichen Nachrichtenflut und angesichts sommerlicher Temperaturen ging die Meldung ziemlich unter: Die Berliner Ampelkoalition will die Kostenaufteilung für die CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter bei den Heizkostenabrechnungen ab 1. Januar 2023 neu regeln.