Arbeitslosengeld-Bezug Anzahl der Sperrzeiten angestiegen

Saarbrücken · Beim Arbeitslosengeld-Bezug sind im Saarland und bundesweit vermehrt Sperrzeiten verhängt worden. Waren es im Jahr 2015 laut Arbeitsagentur saarlandweit 7757 verhängte Sperrzeiten, waren es 2017 bereits 9193. Wurden 2018 im Saarland nur 8422 Sperrzeiten verhängt, waren es letztes Jahr 9774. Häufigster Sperrzeitengrund im Saarland war 2019 demnach die „verspätete Arbeit­suchendmeldung“ mit 3823 Fällen.

Deutschlandweit zählte die Bundesagentur für Arbeit 2014 insgesamt knapp 720 000 verhängte Sperrzeiten, im Jahr 2018 fast 800 000. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Sperrzeiten von bis zu zwölf Wochen treten ein, wenn sich Leistungsempfänger oder Antragsteller von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitslosengeld bei Weiterbildung ohne wichtigen Grund versicherungswidrig verhalten, etwa sich unzureichend bemühen, eine neue Stelle zu finden. Der Leistungsanspruch ruht dann für einen bestimmten gesetzlich festgelegten Zeitraum.

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