Saar-Gastronomie in der Corona-Krise „Tausende Beschäftigte haben die Branche verlassen“ – NGG fordert Mindestkurzarbeitergeld im Gastgewerbe

Saarbrücken · Die Gewerkschaft NGG im Saarland erwartet wegen der 2G-Plus-Regelung im Gastgewerbe mehr Unterstützung von Land und Bund für die Betriebe und ihre Beschäftigten. Sie fordert ein Mindestkurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro.

Gastgewerbe im Saarland in der Krise: NGG fordert Mindestkurzarbeitergeld
Foto: dpa/Christoph Soeder

Die aktuelle Tarifrunde im Gastgewerbe beginnt in wenigen Tagen. Die letzte Entgelterhöhung hatte es im Saarland vor zwei Jahren gegeben. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) Region Saar fordert in Pandemiezeiten, dass das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 oder 87 Prozent „zwingend“ über den 31. März 2022 hinaus gewährt wird. „Es reicht aber bei weitem nicht aus. Die Beschäftigten können seit langem kein finanzielles Polster mehr aufbauen“, sagt Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG Region Saar.

Die Gewerkschaft fordert deshalb die saarländische Landesregierung auf, sich beim Bund für ein Mindestkurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro einzusetzen. „Dieses Thema gehört in den Landtagswahlkampf bei uns im Saarland. Tausende Beschäftigte haben die Branche bereits verlassen. Mit dem Ausbluten der Branche muss Schluss sein. Wir brauchen Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte“, so Baumeister.

Dass die Ampel- Koalition nun Minijobs ausweiten wolle, sei ein „sozialpolitischer Skandal“. Armut und prekäre Beschäftigung würden so staatlich gefördert. „Die Corona- Krise hat gezeigt, dass Minijobber bei allen staatlichen Hilfen komplett durchs Raster fallen“, kritisiert Baumeister.

Seit dem heutigen Freitag (14. Januar) gilt in der Gastronomie eine weitere Corona-Verschärfung:  Auch in Außenbereichen der Gastronomie im Saarland gilt die 2G-plus-Regel. So dürfen Geimpfte und Genesene im Innen- wie auch im Außenbereich von Restaurants nur noch mit Negativ-Test. Ausnahme: Geboosterte brauchen weiterhin keinen Test.

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