Grenzkontrollen IHK kritisiert Grenzregelungen für Dienstleistungen

Saarbrücken · Die Franzosen blockieren wegen der Corona-Krise grenzüberschreitende Tätigkeiten von Saar-Unternehmen. Dagegen protestiert die IHK in Saarbrücken.

Franzosen blockieren Arbeit von Saar-Dienstleistern.
Foto: BeckerBredel

() Die zurzeit geltenden strikten Ein- und Ausreiseverbote zwischen Nachbarländern stellen nicht nur für Privatleute eine Menge Probleme dar. Zwischen Lothringen und dem Saarland ist der Warenverkehr aber nach wie vor erlaubt. Auch Pendler dürfen mit entsprechender Genehmigung ihres Arbeitgebers die Grenze überqueren.

Nicht erlaubt sind für saarländische Betriebe allerdings Service- und Montageleistungen für französische Unternehmen in Grenznähe. Einzige Ausnahme ist der Gesundheitsbereich. Diese Einschränkung der grenzüberschreitenden Einsätze kritisiert der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland, Oliver Groll. Sie sei auch nicht im Interesse der französischen Betriebe, die auf diesen Serviceleistungen angewiesen sind. „Wir hoffen, dass diese mit heißer Nadel gestrickte Maßnahme auf französischer Seite noch einmal überdacht und schnell überarbeitet wird“, sagt Groll. So schnell wird das aber wohl nicht der Fall sein. Die entsprechende Verordnung vom 18. März wurde nun bis zum 11. Mai verlängert.

Die IHK weist darauf hin, dass Mitarbeiter saarländischer Unternehmen, die noch nach Frankreich entsendet werden dürfen, neben der Einhaltung der regulären Entsendeauflagen noch eine zusätzliche Bescheinigung („attestation de déplacement international“) mit sich führen müssen. Mitarbeiter, die bereits nach Frankreich zur Durchführung von Arbeiten entsandt wurden, können diese bestehenden Aufträge noch abwickeln – unter der Voraussetzung, dass die in Frankreich gängigen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Wegen der landesweit geltenden Ausgangssperre müssen Menschen, die sich berufsbedingt außer Haus fortbewegen, bei einer Kontrolle eine Bescheinigung über ihrer Tätigkeit vorlegen können („attestation de déplacement dérogatoire et justificatif de déplacement professionnel). Diese kann auch auf dem Smartphone heruntergeladen werden.

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