SZ-Telefonaktion Was es bei der Krankenversicherung zu beachten gilt

Saarbrücken · Eine Krankenversicherung – ob privat oder gesetzlich – braucht jeder, doch sind deren Regeln oft schwer zu durchschauen.

 In Deutschland haben Bürger die Möglichkeit, sich über eine gesetzliche Krankenkasse oder privat zu versichern. Der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Versicherung ist laut Gesetz jedoch nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

In Deutschland haben Bürger die Möglichkeit, sich über eine gesetzliche Krankenkasse oder privat zu versichern. Der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Versicherung ist laut Gesetz jedoch nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Kann man nach Ende der Selbstständigkeit von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln? Was ist der Mindestbeitrag für gesetzlich versicherte Selbstständige? Solche und weitere Fragen haben Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkassen und Dominik Heck vom Verband der privaten Krankenversicherung den SZ-Lesern beantwortet.

Wegen einer chronischen Erkrankung musste mein Mann mit 60 seine Selbstständigkeit aufgeben. Er ist jetzt zu Hause und wir leben von meinem Angestelltengehalt. Uns wird seine private Krankenversicherung zu teuer. Was können wir tun?

HECK Normalerweise ist der Wechsel in die gesetzliche Kasse für über 55-Jährige per Gesetz nicht mehr möglich. Da Sie als Ehefrau gesetzlich versichert sind, könnte Ihr Mann bei Ihrer Kasse beitragsfrei familienversichert werden. Voraussetzung ist, dass er keine Einkünfte über 455 Euro im Monat – etwa aus Vermietung, Renten oder Kapitaleinkünften – hat. Ihre Kasse prüft das genau.

Ich bin Rentner, erhalte eine Betriebsrente und Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG. Gibt es Nachteile bei der Berechnung der Beiträge?

TSCHIRCH Nein, Nachteile durch den Bezug von Leistungen, einschließlich von Rentenleistungen nach dem OEG, gibt es nicht. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie Beiträge nur auf die gesetzliche Rente und die Betriebsrente. Bei der Betriebsrente beträgt der Freibetrag in diesem Jahr monatlich 159,25 Euro. Wenn die Betriebsrente höher ausfällt, müssen auf den darüber liegenden Betrag Beiträge gezahlt werden. Leistungen nach dem OEG bleiben unberücksichtigt.

Mein Sohn ist Anfang 40, selbstständig und privat krankenversichert. Kann er in die gesetzliche Kasse wechseln?

TSCHIRCH Laut Gesetz ist das nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. Ihr Sohn müsste versicherungspflichtig werden, was in der Regel ein Angestelltenverhältnis bedeutet. Er müsste mehr als 450 Euro verdienen, aber unter der jeweils aktuellen Versicherungspflichtgrenze bleiben, die derzeit bei 62 550 Euro liegt. Er kann auch seine Selbstständigkeit fortführen, wenn sein Angestelltenverhältnis überwiegt.

Welche private Zusatzversicherung ist wichtig?

HECK Generell liegt es bei Ihnen, welchen zusätzlichen Schutz Sie möchten. Empfehlenswert ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Diese ist nicht teuer und beinhaltet den medizinischen Rücktransport in die Heimat. Selbstständige sollten über eine private Krankentagegeldversicherung nachdenken.

Ich bin 60, alleinstehend und gesetzlich pflichtversichert. Was passiert mit meiner Krankenversicherung, sollte ich mal arbeitslos werden?

TSCHIRCH Der Bezug von Arbeitslosengeld ändert erst einmal nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Haben Sie allerdings danach keine weitere Beschäftigung und auch noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, wird aus Ihrer Pflichtmitgliedschaft eine freiwillige Mitgliedschaft. Der Mindestbeitrag liegt dann bei etwa 200 Euro, sofern Ihre laufenden Einkünfte – zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung – das beitragspflichtige Mindesteinkommen von derzeit 1061,67 Euro nicht überschreiten.

Ich bekomme eine Betriebsrente in Höhe von 93,57 Euro. Greift hier der Freibetrag? Was bedeutet das für die Dynamisierung der Betriebsrente?

TSCHIRCH Da Sie pflichtversichert sind, gilt für Sie auch der Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro pro Monat. Fragen zur Dynamisierung der Betriebsrente sollten Sie an die betreffende Zahlstelle richten, die Ihre Rente auszahlt.

Weitere Informationen gibt es online unter:

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