SZ-Telefonratgeber Staat hilft bei energetischer Sanierung

Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringt, kann mit staatlicher Unterstützung rechnen. Die Energieberater Cathrin Becker und Architekt Robert Steffen erläutern, was dahinter steckt.

 Wer seine Außenwände dämmt, kann dafür unter Umständen eine finanzielle Förderung bekommen.

Wer seine Außenwände dämmt, kann dafür unter Umständen eine finanzielle Förderung bekommen.

Foto: dpa/Armin Weigel

Welche Förderungen für die energetische Sanierung gibt es, außer Zins-Darlehen und welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden zum Beispiel folgende Einzelmaßnahmen: Dämmung der Außenwände, des Daches beziehungsweise der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Austausch der Heizung, Optimierung älterer Heizungsanlagen und Einbau einer Lüftungsanlage. Gefördert wird die energetische Sanierung zum Beispiel im KfW-Programm 430 mit zehn Prozent Zuschuss. Für Maßnahmenpakete wie die Erneuerung der Heizung zusammen mit einer Optimierung der Wärmeverteilung gibt es höhere Zuschüsse. Das gilt auch für den Einbau einer Lüftungsanlage zusammen mit einer Wärmeschutzmaßnahme an der Gebäudehülle.

Gilt die Förderung für alle Gebäude?

Nein. Durch Zuschüsse gefördert werden nur Maßnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser, für die der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

Gibt es eine Förderober- und untergrenze?

Zuschussbeträge werden nur ab einer Höhe von 300 Euro gewährt.

Die maximal geförderten Investitionskosten liegen bei 50 000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und 10 000 Euro pro Wohneinheit bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

Wie wird die Inanspruchnahme eines Energieberaters zur Baubegleitung gefördert?

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten wird bezuschusst (KfW Programm Nr. 431). Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 4000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben.

Werden auch regenerative Energien gefördert?

Ja, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gewährt Zuschüsse für Erneuerbare Energien, insbesondere für Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen. Die Fördermittel gibt es sowohl für Bestands- als auch für Neubauten. Beachten Sie bitte die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn.

Werden Photovoltaikanlagen gefördert?

Sie können das Kreditprogramm der KfW Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ in Anspruch nehmen. Voraussetzung dabei ist, dass ein Teil des erzeugten Stroms beziehungsweise der erzeugten Wärme ins Netz eingespeist und/oder verkauft wird.

Wenn ich ein Haus kaufe, bin ich dann dazu verpflichtet es zu sanieren?

Grundsätzlich müssen Sie bei Kauf nicht sanieren. Jedoch müssen die Nachrüstpflichten laut Energieeinsparverordnung beachtet werden. Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, müssen bei Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden. Ebenso sind obere Geschossdecken, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, zu dämmen.

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