Keine betriebsbedingten Kündigungen Saarstahl und Betriebsrat einigen sich bei Kurzarbeit
Saarbrücken · Die Saarstahl AG und der Betriebsrat des Konzerns haben sich darauf geeinigt, dass es während der Zeit der Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird.
20.08.2019
, 16:52 Uhr
Die Kurzarbeit werde zudem nicht alle Bereiche des Konzerns treffen, sagt Stephan Ahr, Vorsitzender des Betriebsrats bei Saarstahl. „Nur die Walzwerke in Völklingen, Burbach und Neunkirchen und das Stahlwerk in Völklingen werden betroffen sein“, erklärt Ahr. „Azubis, die in der Zeit der Kurzarbeit ihre Prüfungen ablegen, werden unbefristet übernommen.“ Außerdem werde die Saarstahl AG das von der Arbeitsagentur gezahlte Kurzarbeitergeld wie vom Betriebsrat gefordert auf 90 Prozent aufstocken.