Keine betriebsbedingten Kündigungen Saarstahl und Betriebsrat einigen sich bei Kurzarbeit

Saarbrücken · Die Saarstahl AG und der Betriebsrat des Konzerns haben sich darauf geeinigt, dass es während der Zeit der Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird.

 Die angekündigte Kurzarbeit bei Saarstahl wird nicht alle Bereiche des Konzerns treffen.

Die angekündigte Kurzarbeit bei Saarstahl wird nicht alle Bereiche des Konzerns treffen.

Foto: Saarstahl AG

Die Kurzarbeit werde zudem nicht alle Bereiche des Konzerns treffen, sagt Stephan Ahr, Vorsitzender des Betriebsrats bei Saarstahl. „Nur die Walzwerke in Völklingen, Burbach und Neunkirchen und das Stahlwerk in Völklingen werden betroffen sein“, erklärt Ahr. „Azubis, die in der Zeit der Kurzarbeit ihre Prüfungen ablegen, werden unbefristet übernommen.“ Außerdem werde die Saarstahl AG das von der Arbeitsagentur gezahlte Kurzarbeitergeld wie vom Betriebsrat gefordert auf 90 Prozent aufstocken.