Private Verkäufer im Fokus Ebay-Verkäufe jetzt steuerpflichtig: So können Sie die Steuerfalle umgehen
Service | Saarbrücken · Seit Januar müssen Betreiber von Internet-Plattformen wie Ebay oder Airbnb Informationen über Verkäufer und deren Umsätze ans Bundeszentralamt für Steuern melden. Wer also häufig im Netz was verkauft, muss jetzt damit rechnen, dass Forderungen vom Finanzamt ins Haus stehen.
Babette K. aus Saarbrücken ärgert sich. Sie ist auf der Handelsplattform Ebay rührig unterwegs. Alles, was sie nicht unbedingt benötigt, verkauft sie im Internet und bessert damit ihre Haushaltskasse auf. Doch bald besteht die Gefahr, dass das Finanzamt einen Teil ihrer Einnahmen einfordert. Seit 1. Januar diesen Jahres ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft. Es verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die darüber entstandenen Umsätze zu sammeln und an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, die Steuer-ID oder die auf der Plattform hinterlegte Kontonummer. Darüber hinaus müssen Ebay & Co künftig – aufgeschlüsselt nach Quartalen – angeben, wie viel Umsatz der Anbieter auf der Plattform erzielt hat.