Urteil könnte richtungsweisend sein Saar-Gericht spricht Diesel-Fahrerin Schadenersatz zu

Saarbrücken · Volkswagen muss der saarländischen Käuferin eines manipulierten VW Polo Schadenersatz leisten. Allerdings bekommt sie nicht den vollen Kaufpreis zurück.

 Mit der manipulierten Software habe VW die Kundin vorsätzlich getäuscht, sagt das Oberlandesgericht.

Mit der manipulierten Software habe VW die Kundin vorsätzlich getäuscht, sagt das Oberlandesgericht.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadenersatz an die Käuferin eines Diesel-Fahrzeugs mit manipulierter Abgassteuerung verurteilt. Der Konzern muss das Fahrzeug zurücknehmen und einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten (AZ.: 2 U 128/19). Der zuständige 2. Zivilsenat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts, gegen das beide Parteien in Berufung gegangen waren.

Die Klägerin hatte ihr Auto im Jahr 2010 für rund 18 500 Euro gekauft. Erst im Nachhinein habe sie erfahren, dass der Wagen über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte, mit der auf dem Prüfstand unrealistisch niedrigere Schadstoffwerte erreicht werden können. Sie forderte daraufhin die volle Kaufsumme zurück. Das Gericht gab ihr im Grundsatz Recht und erkannte eine „sittenwidrige vorsätzliche Schädigung“ durch VW. Die Klägerin müsse sich aber die „Vorteile, die sie durch die mehrjährige Nutzung des Fahrzeugs erlangt“ habe, anrechnen lassen. Sie habe damit noch einen Anspruch auf rund 12 100 Euro, entschied der Senat. Sowohl VW als auch die Klägerin wollen in Revision gehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort