Genau auf die Angebote achten Auf die Leistungen kommt es an

Den maßgeschneiderten Tarif je nach Lebenssituation ermittelt man am besten bei einem Beratungsgespräch mit dem Versicherer.

 Ein Krankenhausaufenthalt kann schnell kommen. Bei der Wahl der  Krankenversicherung sollte man auf die persönlichen Bedürfnisse achten.

Ein Krankenhausaufenthalt kann schnell kommen. Bei der Wahl der  Krankenversicherung sollte man auf die persönlichen Bedürfnisse achten.

Foto: epd/Heike Lyding

Was macht eine gute Krankenversicherung aus? Die Orientierung ist schwer. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie notiert. Am Telefon waren Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkassen und Jens Wegner vom Verband der privaten Krankenversicherung.

Bis zur Rente war ich als Angestellter gesetzlich versichert. Mit Rentenbeginn wurde ich plötzlich als freiwilliges Mitglied eingestuft und muss nun auch auf die Einnahmen für mein vermietetes Haus Beiträge zahlen. Wie kann das sein?

ANGELA TSCHIRCH Das liegt an der Gesetzgebung. Dort wird verlangt, dass bei Rentenantragstellern alle Kassen prüfen müssen, ob der- oder diejenige 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war. Wenn ja, wird man Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Diese müssen nur auf die Alters- und eine eventuelle Betriebsrente Beiträge zahlen. Sie haben laut Bescheid die 90 Prozent nicht erreicht und wurden automatisch zum freiwillig Versicherten. Freiwillige müssen auf alle Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze von derzeit 4537,50 Euro Beiträge zahlen. Neben Alters- und Betriebsrente sind das private Renten- und Lebensversicherungen, Kapitaleinkünfte oder – wie bei Ihnen – Mieteinnahmen.

Kann ich an dem Status, der nicht freiwillig ist, etwas ändern?

ANGELA TSCHIRCH Da gibt es nur eine Möglichkeit: Pro Kind, das Sie erzogen haben, werden Ihnen fiktiv drei Jahre Mitgliedschaft angerechnet. Das geschieht nicht automatisch. Sie müssen der Kasse die Papiere vorlegen. Die Kasse prüft dann, ob Sie in die KVdR wechseln können. Klappt das, brauchen Sie auf die Mieteinnahmen keine Beiträge mehr zahlen.

Ich konnte aus verschiedenen Gründen meinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht zahlen. Wird mir nun gekündigt? Ab Januar kann ich meine Schulden wahrscheinlich begleichen.

JENS WEGNER Nein, Sie müssen nicht befürchten, dass Ihnen gekündigt wird. Das ist seit 2009 nicht mehr zulässig. Sie werden nach zweimaliger erfolgloser Mahnung automatisch in den Notlagentarif eingestuft. Der kostet rund 100 Euro im Monat. Im Notlagentarif haben Sie nur Anspruch auf eine Kostenerstattung bei Schmerz- und Notfallbehandlungen. Sobald Sie Ihre Schulden beglichen haben, kehren Sie in Ihren alten Tarif zurück.

Mitte der 90er habe ich mich beruflich selbstständig gemacht und sehr günstig privat versichert. Mittlerweile ist mir der Beitrag aber zu hoch. Was kann ich machen?

JENS WEGNER Einen Termin mit Ihrem Versicherer. Lassen Sie sich als erstes Angebote für preiswertere Tarife machen. Wenn es einen Tarif gibt, der Ihnen zusagt, können Sie ohne Verlust der Alterungsrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Lassen Sie sich ausrechnen, was der Verzicht auf bestimmte Leistungen, wie etwa das Einzelzimmer im Krankenhaus an Ersparnis bringen könnte. Auch die Erhöhung des Selbstbehaltes kann den Beitrag senken. Sollte es für Sie finanziell langfristig sehr eng werden, steht Ihnen der Wechsel in den Standardtarif offen. Durch die Anrechnung der Alterungsrückstellungen ist der gerade für langjährig Versicherte günstig. Für den Standardtarif gelten Leistungen, die ungefähr denen der gesetzlichen Kassen entsprechen.

Würde der Wechsel zu einem preiswerteren Versicherer etwas bringen?

JENS WEGNER Wegen Ihrer langen Versicherungszeit: Nein. Weil Sie Ihre Alterungsrückstellungen beim bisherigen Versichertenkollektiv zurücklassen und beim neuen Unternehmen von vorn anfangen müssten, solche Rückstellungen aufzubauen. Bis zum Rentenbeginn schaffen Sie kein Polster. Zum anderen müssten Sie sich beim neuen Anbieter zum aktuellen Gesundheitszustand und Alter versichern.

Seit drei Jahren bin ich über meinen Mann beitragsfrei gesetzlich familienversichert. Jetzt habe ich ein Angebot für eine Teilzeitstelle bekommen, das mich sehr reizt. Kann ich trotz einer Teilzeitbeschäftigung familienversichert bleiben?

ANGELA TSCHIRCH Familienversichert bleiben Sie nur dann, wenn Sie maximal 450 Euro im Monat verdienen und auch sonst keine anderweitigen Einkünfte haben. Liegt Ihr Verdienst zwischen 450,01 und 1.300 Euro im Monat, brauchen Sie eine eigene Kasse. Bei einem Brutto innerhalb dieser Spanne gelten Sie als „Midi-Jobberin“ und zahlen prozentual etwas weniger, als Beschäftigte mit höherem Gehalt. Wie viel genau, können Sie sich das unter www.midijobrechner.de anschauen.

Ich (38) wechsle Anfang nächsten Jahres von der Freiberuflichkeit in eine Festanstellung. Ändert sich etwas an meiner Krankenversicherung? Momentan bin ich privat versichert.

JENS WEGNER Das ist eine Gehaltsfrage. Wenn Sie zwischen 450 und – ab Januar voraussichtlich – 5212,50 Euro Brutto monatlich verdienen, werden Sie gesetzlich krankenversicherungspflichtig und müssen sich eine gesetzliche Kasse suchen. Zudem sollten Sie nicht vergessen, Ihre Privatversicherung zu kündigen. Der Arbeitgeber übernimmt dann den halben Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt Ihr Brutto 2020 über 5212,50 Euro, bleiben Sie privat versichert. Dann sollten Sie unter Vorlage Ihres Beitragsbescheids den Arbeitgeberzuschuss beantragen. Der beträgt im nächsten Jahr voraussichtlich maximal um die 435 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung, höchstens aber den halben tatsächlichen Beitrag.

Demnächst bekomme ich meine Betriebsrente. Stimmt es, dass ich dafür den vollen Beitrag an die Krankenkasse zahlen muss?

ANGELA TSCHIRCH Ja. Trotz aller Diskussionen in der Regierung müssen gesetzlich versicherte Betriebsrentner weiterhin den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung plus Zusatzbeitrag allein bezahlen. Lediglich Betriebsrenten bis 155,75 Euro monatlich bleiben beitragsfrei.

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