Bis zu 25 000 Euro für Saar-Betriebe Corona-Mittelstandshilfe kann jetzt beantragt werden

Saarbrücken · Damit sie die Corona-Krise überstehen können, zahlt das Land Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern maximal 25 000 Euro aus. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

 Anke Rehlinger

Anke Rehlinger

Foto: BeckerBredel

Seit Mittwoch können im Saarland mittelständische Unternehmen mit zehn bis 100 Mitarbeitern Anträge auf zusätzliche Corona-Zuschüsse stellen. Das teilt das Wirtschaftsministerium mit. Das Zuschussprogramm wurde bereits vergangene Woche von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) und Finanzminister Peter Strobel (CDU) angekündigt und soll sich an Betriebe richten, die keine staatlichen Kredite beantragen können.

Das Land hat für diese Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, nach eigenen Angaben 82 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Eine Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn sich bei Nachprüfungen herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren oder eine Überkompensation des Liquiditätsengpasses vorliegt“, so das Ministerium. Um die Hilfen zu erhalten, müssten die Unternehmen zudem nachweisen, dass sie nicht bereits vor dem 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt haben.

Die Soforthilfen sollen in drei Stufen ausgezahlt werden: Unternehmen mit weniger als 25 Beschäftigten sollen bis zu 15 000 Euro bekommen. Für Betriebe mit 25 bis 50 Beschäftigten gibt es bis zu 20 000 Euro und ab 50 bis 100 Beschäftigten maximal 25 000 Euro.

„Nicht für alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten kommt ein Kredit in Frage“, sagt Rehlinger. „Deshalb werden wir mit unserem Zuschussprogramm den Unternehmen ein kleines Fenster zum Atmen öffnen.“ Der Mittelstand sei das „Herz“ der saarländischen Wirtschaft, ergänzt Strobel. „Deshalb müssen wir unser Möglichstes tun, dass diese Betriebe auch noch nach der Krise existieren“, so der Finanzminister. „Damit erhalten wir nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze, sondern sichern auch die Einnahmebasis von Land und Kommunen.“

Der Antrag kann ab sofort auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Das Ministerium weist aufgrund von betrügerischen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass Unternehmensdaten ausschließlich auf dieser Seite eingetragen werden sollten. Laut Ministerium sollen Anträge sorgsam und gründlich ausgefüllt und nur einmal gestellt werden. „Nachreichung von Unterlagen oder Korrekturen sind grundsätzlich ausgeschlossen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort