Gerichtsbeschluss zum Einzelhandel Einkaufsvergnügen im Saarland jetzt auch ohne Termin

Saarbrücken/Neunkirchen/Saarlouis · Dank Gerichtsbeschluss dürfen die Geschäfte im Saarland wieder regulär öffnen. Viele Einzelhändler nutzten die neue Freiheit umgehend.

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Viele Geschäfte im Saarland wieder offen

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Die saarländischen Innenstädte erwachen zum Leben – und das zum Teil in Rekordtempo. Kaum war der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarlouis am Mittwoch bekannt geworden, da öffneten auch schon die ersten Geschäfte für Laufkundschaft. Denn der Saarlouiser Richterspruch galt unverzüglich: Die Corona-Regeln der Saar-Regierung, wonach die meisten Geschäfte Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen dürfen, sind unzulässig – ebenso wie die Beschränkung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Das Gericht erlaubt nun einen Kunden pro 15 Quadratmeter.

Einige Laden-Inhaber waren davon dann doch ein wenig überrumpelt, wie der Geschäftsführer des Saar-Einzelhandelsverbands, Fabian Schulz, berichtete: „Viele Händler haben es erst gar nicht geglaubt.“ Sie hätten angerufen und gefragt, ob die Meldungen über den Gerichtsbeschluss ein Fake seien. Auch Schulz selbst zeigte sich am Donnerstag noch immer ein wenig überrascht – vor allem über die Klarheit des Beschlusses. Denn die Richter erklärten die Terminregelung nicht allein wegen der Ungleichbehandlung verschiedener Geschäfte für unzulässig – so galten etwa für Buchhandlungen lockerere Regeln als für andere Läden. Das OVG äußerte auch grundsätzliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen.

Nach der ersten Überraschung aber ging der Blick schnell nach vorne. So waren in der Saarbrücker Innenstadt bereits am Donnerstagmittag die allermeisten Geschäfte für Laufkundschaft geöffnet. „Alle waren vorbereitet, alles ist vorhanden“, begründete Schulz das hohe Tempo. Nach einem Jahr Pandemie stehen die Hygienekonzepte. Zudem waren viele Geschäfte schon vor dem Gerichtsbeschluss geöffnet – nur eben für weniger Kunden und nur nach Terminvereinbarung. Komplett unproblematisch war der plötzlich einsetzende Kundenzustrom allerdings nicht in jedem Fall, wie Schulz berichtete. Zusätzliches Personal musste in Windeseile herbeigeschafft, neue Schichtpläne erstellt werden. „Das haben einige Unternehmen schneller hinbekommen als andere“, so Schulz.

Schnell reagiert wurde zum Bespiel auch im Neunkircher Saarpark-Center. Hier hätten alle 43 Geschäfte, die bisher Terminshopping angeboten haben, sofort komplett geöffnet, teilte Center-Managerin Nicole Keller mit. Dazu kämen 30 Läden, die aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung sowieso schon offen sind. Insgesamt seien damit zwei Drittel aller Center-Geschäfte geöffnet.

In Saarlouis waren die Parkplätze und Straßen am Donnerstag voll, die Einkaufswütigen erkämpften sich am Nachmittag die letzten Lücken. Zahlreiche Geschäfte wie Paul Leinen, Hobbywelt Saarlouis und verschiedene Modeläden waren wieder wie gewohnt – wenn auch unter Pandemie-Bedingungen – für ihre Kundschaft da.

Dass das auch künftig so bleibt, stellte am Donnerstag Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) klar. Die Landesregierung werde keine Rechtsmittel gegen den OVG-Beschluss einlegen. Stattdessen appellierte Hans an die Saarländer, vor dem Einkaufen vom kostenlosen Schnelltest-Angebot Gebrauch zu machen, das jedem Bürger einmal pro Woche zur Verfügung steht.

Schulz denkt derweil schon weiter. Der Einzelhandelsverbands-Geschäftsführer sieht in dem OVG-Beschluss eine „Strahlkraft“ auch für andere Bundesländer, wo fast überall die gleichen Regeln gelten wie bis Mittwoch im Saarland. Und Schulz glaubt, dass sich auch andere Branchen wie die Gastronomie auf den Beschluss berufen könnten. Eine Öffnung der Restaurants wäre ohnehin im Sinne der Händler – denn ohne Gastronomie ist das Einkaufserlebnis in den Innenstädten getrübt. Zudem bleiben aufgrund der Testpflicht für Einreisende aus Lothringen die französischen Kunden weg. Und so stellte Schulz fest: „Wir sind noch lange nicht zurück in der Normalität.“

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