Corona-Pandemie Auch Hauptversammlungen werden verlegt

Berlin/Mettlach · Das Corona-Virus stellt einige Regeln zur Veranstaltung von Aktionärstreffen auf den Kopf.

 Wann V&B-Vorstandschef Frank Göring den Aktionären die Geschäftszahlen  vorstellen kann, ist offen. Die für den 27. März angesetzte Hauptversammlung in Merzig wurde wegen der derzeitigen Ansteckungsgefahr verboten. Ein neuer Termin ist noch nicht absehbar.

Wann V&B-Vorstandschef Frank Göring den Aktionären die Geschäftszahlen  vorstellen kann, ist offen. Die für den 27. März angesetzte Hauptversammlung in Merzig wurde wegen der derzeitigen Ansteckungsgefahr verboten. Ein neuer Termin ist noch nicht absehbar.

Foto: Ruppenthal

Die Corona-Krise platzt mitten in die Hauptversammlungssaison der Aktiengesellschaften. Denn eigentlich halten die meisten börsennotierten Unternehmen in Deutschland im Frühling ihre jährlichen Aktionärstreffen ab, die nun wegen des Versammlungsverbots zur Eindämmung der Pandemie flächendeckend abgesagt werden. Das bringt zahlreiche Komplikationen mit sich. Auch Villeroy&Boch hat ihre ursprünglich für Freitag, den 27. März, in der Merziger Stadthalle angesetzte Hauptversammlung abgesagt. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Das Unternehmen verweist auf eine Anordnung der Ortspolizeibehörde, die die Hauptversammlung wegen der zu erwartenden Ansteckungsgefahr untersagt habe.

Doch welche Regeln gelten generell für Hauptversammlungen? Neben Vorstand und Aufsichtsrat ist die Hauptversammlung das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft, wie das Deutsche Aktieninstitut erklärt. Die Aktionäre entscheiden beispielsweise darüber, wie der Unternehmensgewinn verwendet wird. Wichtig ist der Gewinnverwendungsbeschluss. Wird dieser nicht getroffen, erhalten Anleger keine Dividenden.

Die Dividende ist der Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, den ein Konzern direkt an die Anleger ausschüttet – alleine bei den Anteilseignern der deutschen Aktiengesellschaften landen so jedes Jahr dutzende Milliarden Euro. Einen Anspruch auf Dividende haben Aktionäre aber nicht. Unternehmen können das Geld auch nutzen, um Schulden zurückzuzahlen, Investitionen zu tätigen oder Übernahmen zu finanzieren. Dividendenberechtigt ist jeder, der am Tag der Hauptversammlung mindestens eine Aktie des Unternehmens im Depot hat. Der vom Management vorgeschlagene Bonus wird mit den Stimmen der Aktionäre bei der Hauptversammlung beschlossen. Schon kurz darauf landet die Dividende auf dem Konto des Anlegers. In Deutschland ist eine jährliche Dividendenzahlung üblich.

Mit der Verschiebung der Hauptversammlung verbunden sei „unvermeidbar“ eine zeitliche Verschiebung der Dividendenauszahlung, erklärt etwa der Autobauer Daimler. Aktionäre erhalten Geld, das sie zu einem bestimmten Zeitpunkt erwartet hatten, erst später. Das Deutsche Aktieninstitut verweist darauf, dass die Corona-Auswirkungen auf die Dividendenzahlungen auch für Pensionsfonds problematisch sein können, die Dividenden regelmäßig in ihre Rentenzahlungen fest einplanen. Ein Aktionärstreffen muss spätestens zum Ende des achten Monats des Geschäftsjahres erfolgen. Zugleich betont das Deutsche Aktieninstitut, dass das Aktiengesetz eine reine Online-Hauptversammlung nicht vorsieht. Der Chef des Technologiekonzerns und Autozulieferers Continental regt die rechtliche Prüfung virtueller Aktionärstreffen an. „Alle damit zusammenhängenden, ursprünglichen Zeitpläne könnten eingehalten werden und wir müssten unseren Aktionären nicht die spätere Auszahlung ihrer Dividende zumuten“, sagt er.

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