CDU-Landtagsfraktion Vermögensbildung soll erleichtert werden

Saarbrücken · Grenzen der Förderung seien seit Jahren nicht mehr angepasst worden, kritisiert CDU-Politiker Marc Speicher.

 Marc Speicher, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag

Marc Speicher, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag

Foto: M. Schoenberger/CDU/M. Schoenberger

Die CDU-Landtagsfraktion will sich dafür einsetzen, dass die Vermögensbildung für breite Schichten der Bevölkerung erleichtert wird. „In Zeiten von Nullzinsen ist eine solche Forderung mehr als überfällig“, sagt Marc Speicher, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion. „Die Förderung, die das Vermögensbildungsgesetz vorsieht, ist schon längst nicht mehr zeitgemäß.“

Das gelte sowohl für die Wohnungsbauprämie als auch für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Hier müssten sowohl die Förderhöchstbeträge als auch die Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer, die in den Genuss dieser Förderung kommen, verdoppelt werden.

Bei der Wohnungsbauprämie liegt die Höchstsumme, die der Staat zur Maximal-Sparleistung von 1024 Euro zuschießt, für Verheiratete bei 90,11 Euro pro Jahr. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 51 200 Euro nicht übersteigen, bei Singles ist es die Hälfte. Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt der staatliche Zuschuss 43 Euro bei einem in einem Förderhöchstbetrag von 470 Euro, die der Arbeitgeber gewähren kann. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen bei Verheirateten nicht höher als 35 800 Euro sein, 17 900 Euro für Singles. Voraussetzung hierfür ist zudem, dass das Geld in einen Bausparvertrag fließt. Sollten die vermögenswirksamen Leistungen für einen Aktienfonds aufgewendet werden, liegt der förderfähige Höchstbetrag bei 400 Euro. Davon schießt der Staat 80 Euro zu. Die Einkommens-Höchstgrenze ist in diesem Fall für Verheiratete bei 40 000 Euro angesetzt.

„Diese Grenzen sind schon seit Jahrzehnten nicht mehr nach oben angepasst worden“, kritisiert der CDU-Politiker. „Das passt nicht zur Aufforderung, für das Alter privat vorzusorgen.“ Außerdem erinnert Speicher daran, dass der Staat durch die niedrigen Zinsen seit Jahren hohe Einsparungen verbuchen kann. Bund, Länder und Gemeinden hätten zwischen 2008 und 2018 fast 370 Milliarden Euro an Schuldendienst gespart, verweist Speicher auf Berechnungen der Deutschen Bundesbank. Auf der anderen Seite hätten die Sparer in den vergangenen zehn Jahren 358 Milliarden Euro an Netto-Zinseinbußen hinnehmen müssen. „Hier hat der Staat die Pflicht, den Kleinsparern zu helfen“, sagt CDU-Politiker Speicher.

Ein besonders krasses Missverhältnis hat er bei der Förderung von Produktivvermögen ausgemacht. So werde beispielsweise die Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Unternehmen vom Staat über die Einkommensteuer mit 310 Euro gefördert. Dieser Betrag sei seit Jahrzehnten nicht erhöht worden. Andere Länder wie beispielsweise Irland seien hier wesentlich weiter. Dort würden solche Beteiligungen mit mehreren Tausend Euro belohnt.

Die CDU-Fraktion will erreichen, dass ihr Vorstoß in einer Bundesrats-Initiative des Saarlandes mündet. Vom Land fordert sie zudem, eine Informationskampagne zu starten, um auf die Möglichkeiten der staatlichen Arbeitnehmer-Förderung aufmerksam zu machen. „Es kann nicht sein, dass die Vermögenserträge seit Jahren stärker steigen als die Arbeitseinkommen“, kritisiert Speicher. „Diese Lücke muss geschlossen werden.“

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