Beschluss des Bundeskabinetts Die Meisterpflicht kommt für zwölf Berufe zurück
Saarbrücken/Berlin · Das Saar-Handwerk sieht in dem Beschluss der Bundesregierung eine Qualitäts-Garantie für die Verbraucher.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe beschlossen. Damit kommt die Bundesregeirung einem immer wieder vom deutschen Handwerk geäußerten Wunsch nach.
Zuletzt hat sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Meisterpflicht wieder als Qualitätskriterium gilt. Mit diesem Schritt solle vor allem der Mittelstand gestärkt werden. „Der Qualitätsstandard Meister steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft“, begründete der Minister seine Initiative. Auch der sozialdemokratische Bundesaußenminister Heiko Maas hatte zuletzt auf der Meisterfeier der Saar-Handwerkskammer in Saarbrücken betont, dass die Abschaffung der Meisterpflicht unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder ein Fehler gewesen sei.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht betrifft Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller. Für Unternehmen, die in der Zeit ohne Meisterzwang gegründen worden sind, sieht der Beschluss der Bundesregierung einen Bestandsschutz vor.
Auch der Präsident der Saar-Handwerkskammer, Bernd Wegner, zeigt sich erleichtert über den Beschluss der Bundesregierung. Dadurch könnten Verbraucher sicher sein, dass ihr Auftrag von einem ausgewiesenen Experten erledigt wird. Gleichzeitig könne jeder Verbraucher die abgelieferte Qualität kontrollieren. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass viele neu gegründete Unternehmen ohne Meisterzwang nach kurzer Zeit Insolvenz angekündigt hätten und wieder vom Markt verschwunden seien. Dadurch seien nicht nur viele entstandenen Schäden nicht behoben worden, sondern die Betroffenen hätten zugleich auch ihr Geld auf Dauer gesehen.
Das Saar-Handwerk werde durch den Beschluss der Bundesregierung eindeutig gestärkt, betont Wegner. In der Region mit seinen 12 000 Handwerksbetrieben sind rund 68 000 Mitarbeiter beschäftigt.