Von sechs auf drei Jahre Justizministerium will Privatinsolvenz verkürzen

Frankfurt/Saarbrücken · Menschen in der Schuldenfalle können auf einen schnelleren Neubeginn hoffen: Das Bundesjustizministerium will die Frist für eine Befreiung von Restschulden bei Verbraucherpleiten von derzeit sechs auf regulär drei Jahre senken.

„Es ist sinnvoll, dass die Restschuldbefreiung künftig ohne Bedingungen nach drei Jahren erfolgen soll“, sagte Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Während des Insolvenzverfahrens stehen den Menschen nur die pfändungsfreien Einkünfte zur Verfügung, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken“, sagt Zerhusen. Zwar haben Verbraucher bereits jetzt schon die Möglichkeit, drei Jahre nach der Pleite die restlichen Schulden erlassen zu bekommen. Allerdings sind aus Sicht von Verbraucherschützern und Insolvenzrechtsexperten die Hürden dafür zu hoch. Hintergrund für die geplanten Änderungen ist eine EU-Richtlinie, die eine Entschuldung nach drei Jahren vorsieht.

Im Saarland ist jeder Neunte überschuldet, gab die Wirtschaftsauskunftei Creditreform vor wenigen Tagen bekannt. Allerdings sind in den vergangenen Jahren die Fälle mit sogenannter harter Überschuldung, zu denen die Privatinsolvenz gehört, stetig zurückgegangen.

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