Nach Skandalen Bund stoppt Leiharbeit in Fleischfabriken

Berlin/Saarbrücken · Die Saar-NGG spricht von einem guten Tag und fordert von Schwamm & Co Tarifverträge.

 Schlachthöfe bekommen schärfere Auflagen.

Schlachthöfe bekommen schärfere Auflagen.

Foto: dpa/Jan Woitas

  Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen sollen Anfang des neuen Jahres gesetzlich unterbunden werden. Ein Gesetz, auf das sich die große Koalition geeinigt hat,  verordnet der Branche ein Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar. Leiharbeit ist ab 1. April 2021 nur noch deutlich eingeschränkt und zu gleichen Konditionen wie die der Stammbelegschaft erlaubt. Damit soll vor allem der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Arbeitnehmern zu Billiglöhnen beim Schlachten und Zerlegen verboten werden.

Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) in der Region Saar, sprach am Freitag von einem guten Tag auch für das Saarland. „Die Betriebe, die bisher mit Werkverträgen und Leiharbeit von sich reden gemacht haben, können nun den Neustart wagen.“  Er forderte auch saarländische Betriebe wie Schwamm auf, „nun endlich Tarifverträge“ zu verhandeln.

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