Gutachter sieht Verfassungswidrigkeit Bau-Arbeitgeber gegen Fairer-Lohn-Gesetz im Saarland

Saarbrücken · Ein Gutachter hält das Fairer-Lohn-Gesetz für verfassungswidrig. Die Bauwirtschaft im Saarland argumentiert, dass es für das Land, die Kommunen und die Steuerzahler Probleme und zusätzliche Kosten bedeuten würde.

Bau-Arbeitgeber gegen Fairer-Lohn-Gesetz im Saarland
Foto: dpa/Arne Dedert

Das saarländische Wirtschaftsministerium plant die Weiterentwicklung des bisherigen Tariftreugesetzes zu einem Fairer-Lohn-Gesetz. Danach sollen Unternehmen der Bauwirtschaft, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen, über eine Rechtsverordnung festgelegte Löhne zahlen – auch wenn Bauunternehmen und Bauarbeiter etwas anderes arbeitsvertraglich vereinbart haben und nicht tarifgebunden sind.

Dieses Gesetz ist in wesentlichen Punkten verfassungs- und europarechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M. (Harvard), Inhaber des Lehrstuhls für Arbeits-recht an der Freien Universität Berlin, in seinem Rechtsgutachten zum Fairer-Lohn-Gesetz, das er im Auftrag des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes (AGV Bau Saar) erstellt hat.

Das Gesetz, so Professor Hartmann in seinem Gutachten, sei unvereinbar mit der europäischen Entsenderichtlinie und der Arbeitsvertragsfreiheit und verletze auch die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Außerdem bestehen erhebliche Bedenken, ob dem Saarland für die geplante gesetzliche Regelung überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz zusteht.

Der Rechtsgutachter sieht in zentralen Regelungen Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Welche Tariflöhne zugrunde gelegt werden, werde durch eine Rechts-verordnung des Ministeriums geregelt, wobei der Exekutive erhebliche Ermessensspielräume zustünden, die nicht in einem ordnungsgemäßen Verfahren überprüft werden können. „Ein Gesetz, das rechtlich auf solch tönernen Füßen steht, darf nicht kommen“, so Claus Weyers, Hauptgeschäftsführer des AGV Bau Saar. Der Verband hält das Gesetz insgesamt auch für unnötig. „Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben freiwillig die höchsten Branchenmindestlöhne in Deutschland festgelegt“, so Claus Weyers weiter. Jetzt ein Lohngitter als zwingende Voraussetzung für öffentliche Aufträge anzunehmen, das nur bei weni-gen Arbeitsverhältnissen tatsächlich Anwendung findet, sei an der Sache vorbei.

Weyers stört sich auch an dem Begriff Fairer-Lohn-Gesetz. „Der Name Fairer-Lohn-Gesetz unterstellt, dass in der Bauwirtschaft unfaire Löhne gezahlt werden. Dabei sind die Bran-chenmindestlöhne der Bauwirtschaft schon deutlich höher als die Löhne von angestellten Bauarbeitern im öffentlichen Dienst – und die Tarife im öffentlichen Dienst wird sicherlich niemand als unfair bezeichnen wollen“.

Der AGV Bau Saar sieht im Gesetzesentwurf weitere Bürokratiehemmnisse für die Bauwirtschaft. Schon jetzt ist das Bauen für die öffentliche Hand mit einem großen Bürokratieaufwand und Auflagen für die Unternehmen verbunden, so dass schon viele Bauunternehmen entschieden haben, nicht mehr für die öffentliche Hand zu bauen. Auch sind die vorgesehenen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des geplanten Gesetzes nach Auffassung des AGV Bau Saar mehr als fraglich.

Klar ist: Wenn das Fairer-Lohn-Gesetz kommt, wird es für die öffentliche Hand schwieriger, Bauunternehmen zu finden, die bereit sind, unter den zusätzlichen Auflagen zu arbeiten. Letztendlich wird es das öffentliche Bauen im Saarland auch massiv verteuern - eine ungute Entwicklung angesichts der klammen Kassen des Landes und der Kommunen.

„Das Saarland hatte mit dem bisherigen Tariftreuegesetz ein etabliertes und funktionierendes Instrument, sozialpolitische Ziele beim öffentlichen Bauen einzubringen“, so Claus Weyers. „Dass jetzt das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll, kann in der saarländischen Baubranche niemand nachvollziehen“.

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