Trotz zehn Prozent mehr für Betroffene Mindestlohn bleibt im Saarland umstritten

Nürnberg · Das Gesetz zum Mindestlohn bringt den betroffenen Beschäftigten durchschnittlich zehn Prozent mehr Gehalt. Saar-Arbeitsministerin Anke Rehlinger (SPD) zeigt sich erfreut, Unternehmer äußern sich skeptisch.

Der vor fünf Jahren eingeführte flächendeckende Mindestlohn hat sich für betroffene Beschäftigte laut einer Studie von Arbeitsmarktexperten ausgezahlt. Diese hätten im Durchschnitt eine Lohnsteigerung von rund zehn Prozent erfahren, errechnete die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die befürchteten Arbeitsplatzverluste seien sehr gering ausgefallen und vor allem bei Minijobs aufgetreten. Auf die Produktivität der Beschäftigten habe der Mindestlohn keine Auswirkung gehabt.

Die saarländische Arbeitsministerin Anke Rehlinger (SPD) zeigte sich über die Zahlen erfreut. „Der Mindestlohn ist ein voller Erfolg für die Beschäftigten in Deutschland. Sorgen vor massiven Arbeitsplatzverlusten haben sich nicht bestätigt“, sagte Rehlinger. „Wir werden im Saarland weiter vorangehen – wie wir bereits mit dem Tariftreuegesetz und der damit verbundenen Prüfbehörde Vorreiter waren.“

Die Unternehmerverbände im Saarland äußerten sich dagegen skeptisch. „Ob der Mindestlohn tatsächlich ein Erfolg ist, muss sich erst zeigen. Denn seit der Einführung ist die deutsche Wirtschaft ständig gewachsen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), Martin Schlechter. „Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich der Mindestlohn in einer Schwächephase auswirkt.“ Schlechter warnte, dass Jobs, deren Wertschöpfung unter dem Mindestlohn liege, mittelfristig ins Ausland verlagert werden könnten.

Auch die Nürnberger Forscher verbinden ihr positives Fazit mit einer Warnung. Sollte es zu einer Rezession kommen oder Erhöhungen beim Mindestlohn zu rasant ausfallen, könnten negative Effekte auf die Beschäftigung nicht ausgeschlossen werden.

Das Mindestlohn-Gesetz der Bundesregierung war zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Zunächst galt ein Minimum von 8,50 Euro pro Stunde. Das Gesetz sieht eine stetige Anpassung vor. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde, zum 1. Januar soll er auf 9,35 Euro steigen.

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