Saar-Staatsanwaltschaft untersucht Missbrauchsverdachtsfälle Ermittlungen gegen katholische Priester

Saarbrücken/Trier/Speyer · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken präsentiert das Ergebnis der Prüfung von Missbrauchsverdachtsfällen, die von den Bistümern Trier und Speyer offengelegt wurden.

 Im vergangenen Herbst haben die katholischen Bischöfe eine Studie über den Kindesmissbrauch durch Priester vorgelegt. Danach begannen neue Ermittlungen der Staatsanwälte auch im Saarland. 

Im vergangenen Herbst haben die katholischen Bischöfe eine Studie über den Kindesmissbrauch durch Priester vorgelegt. Danach begannen neue Ermittlungen der Staatsanwälte auch im Saarland. 

Foto: dpa/Harald Tittel

Die katholische Welt in Deutschland wird von heftigen Umbruchsbewegungen erschüttert. Während ein Teil der Bischöfe, darunter der Speyerer Oberhirte Karl-Heinz Wiesemann, die Ehelosigkeit der katholischen Priester (Zöibat) in Zweifel ziehen, wollen andere Bischöfe, wie der Trierer Bischof Stephan Ackermann, nichts von einem Ende des Zölibats wissen. Gleichzeitig gibt es in fast allen Bistümern große Proteste der Laien gegen die Strukturreformen, die zu Großpfarreien führen. In Saarbrücken ist eine solche XXL-Pfarrei mit mehr als 100 000 Gläubigen im Werden. Die kritischen Gruppen befürchten, in diesen Großstrukturen mit ihrem Glaubensbekenntnis verloren zu gehen.

Die erheblichen Zweifel an der Ehelosigkeit der katholischen Priester wurden in der jüngsten Zeit vor allem durch das Bekanntwerden unzähliger Missbrauchsfälle katholischer Geistlicher weltweit hervorgerufen. So hatte die Deutsche Bischofskonferenz den Strafverfolgungsbehörden ihre Kooperation bei der Ermittlung von Tätern in ihren Bistümern zugesichert. Der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Michael Görlinger teilte der SZ jetzt auf Anfrage mit, dass ein Abgleich mit den von den Bistümern Trier und Speyer vorgelegten Listen von Missbrauchsverdachtsfällen im Saarland ergeben habe, dass „in 19 der dort aufgeführten Fälle Ermittlungsverfahren hier anhängig waren“. Görlinger sagte weiter: „Eines ist derzeit noch anhängig und nicht abgeschlossen.“ In einem Verfahren sei es zu einer Verurteilung gekommen, in einem zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage. Zwei weitere Verfahren seien „wegen Geringfügigkeit“ gemäß Strafprozessordnung eingestellt worden. Auch die übrigen 15 Ermittlungsverfahren wurden laut Görlinger vielfach wegen Verjährung eingestellt. Über die Zahl der Missbrauchsopfer der katholischen Priester konnte Görlinger keine Angaben  machen, da diese nicht gesondert bei der Staatsanwaltschaft statistisch erfasst würden.

Der saarländische Generalstaatsanwalt Günter Matschiner teilte der SZ auf Anfrage mit, dass die im September 2018 vorgestellte Studie der katholischen Bischofskonferenz „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ Anlass zu der Annahme gegeben habe, dass der Missbrauchs-Tatverdacht in einer größeren Zahl von Fällen bestehe, als den Strafverfolgungsbehörden bis dato bekannt war. Er habe Ende 2018 in Gesprächen mit den Generalvikaren aus Speyer und Trier um nähere Informationen über diese Fälle gebeten, damit die Staatsanwaltschaft Saarbrücken prüfen könne, ob in weiteren Fällen der Anfangsverdacht einer Straftat zu bejahen sei und deshalb von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen werden müssten.

Die Generalvikare aus Trier und Speyer hätten zugesagt, Verdachtsfälle an die Justiz zu übermitteln. Und dies auch für Fälle, die möglicherweise bereits verjährt seien, in denen eine Überschreitung der Schwelle strafbaren Verhaltens fraglich sei und in denen das mutmaßliche Opfer keine Strafverfolgung wünsche. Die Übermittlung sei im Dezember 2018 erfolgt. „Wenn die Staatsanwaltschaft in einem dieser Fälle den Anfangsverdacht einer Straftat bejaht, haben die Generalvikare die Übergabe sämtlicher relevanter Akten bereits zugesichert“, sagte Matschiner. Die Listen der kirchlicherseits registrierten Fälle würden derzeit mit den staatsanwaltlichen Verfahren abgeglichen. Bei den bisher nicht staatsanwaltlich registrierten Fällen handele es sich in beiden Bistümern „jeweils um eine niedrige einstellige Zahl“, erklärte Matschiner.

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